Vorlage öffentlich - VO/06GV/2010-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Roggenstorf eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer entsprechenden Satzung beanstandet.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

positiv

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