Vorlage öffentlich - VO/10GV/2008-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl fasst den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

2.      Die Planbereichsgrenzen sind dem in der Anlage dargestellten Teilbereich zu entnehmen. Der Planbereich befindet sich nördlich der BAB A 20 und gegenüber der Autobahnausfahrt für Verkehr aus östlichen Richtungen.

3.      Planungsziel ist:

-          die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für ein McDonald`s Restaurant,

-      Einbeziehung der südlich angrenzenden Flächen bis zur BAB A20,

-          die Prüfung der Umweltbelange im zweistufigen Verfahren.

4.      Auf der Grundlage der Vorentwürfe ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

5.      Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen.

Auf der Grundlage der Stellungnahmen zum Vorentwurf, die dafür auszuwerten sind, ist die Beschlussvorlage für den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Upahl verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

Die Gemeinde Upahl beabsichtigt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem in der Anlage dargestellten Teilbereich. Bisher sind auf der Fläche, die sich nördlich der Autobahn befindet, Flächen für die Landwirtschaft vorhanden. Eine Zufahrt besteht noch nicht.

Planungsziel ist die Parallelaufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde Upahl entstehen keine Kosten , da alle anfallenden Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden.

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