Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-059
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft Zweckverband "Elektronische Verwaltung in M-V"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Maik Bahr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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31.08.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.08.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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13.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschloss auf der Sitzung vom 24.09.2007 die Mitgliedschaft im Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern" mit dem Hinweis, dass nach Ablauf von zwei Jahren nochmals über Fortsetzung der Mitgliedschaft im Hinblick auf die dann anfallenden Kosten/Mitgliedsbeiträge zu beschließen ist. Eine Information dazu fand im Jahr 2009 statt. Im Jahr 2009 war die Mitgliedschaft kostenlos.
Auf der am 05.07.2010 stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern" beschlossen die Mitglieder die Änderung der Satzung.
Für die zukünftige finanzielle Deckung der Aufgaben wurden unter § 15 Abs. 3 Umlagesätze festgelegt.
Für die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen beträgt der Jahresbeitrag 3.900 .
Aktuell profitiert die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen von der Mitgliedschaft wie folgt:
· reduzierte Softwarepflegekosten GISAL (Liegenschaften)
· reduzierte Softwarepflegekosten Allris (Sitzungsdienst)
· reduzierte Softwarepflegekosten Allris-Net (online Sitzungsdienst)
· gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
· IT Rahmensicherheitskonzept
· Hosting der Fachanwendung Autista (Standesamt)
· Schulungen
· Anschluß an das Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
· Sammelbeschaffung von Signaturkomponenten für den neuen Personalausweis
· Einsatz des Formularservers
· Informations-, Wissens und Prozessaustausch unter den Mitgliedern
Weitere Vorteile der Mitgliedschaft im Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern" sind die durch den Einsatz des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Verwaltung entfallenden Kosten für Spezialschulungen.
Mit Einführung des vorgeschriebenen elektronischen Personenstandsregister entstehen ab 2011 weitere monetäre Vorteile für die Verwaltungsgemeinschaft. Dieses sind:
· Lizenzen elektronisches Personenstandsregister (ePR)
· IT-Sicherheitskonzept zum ePR (Muster)
· Betrieb elektronisches Personenstandsregister (ePR)
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||||
Leitbild 1 | Leitbild 2 | Leitbild 3 | Leitbild 4 | Leitbild 5 | Leitbild 6 | Leitbild 7 | Leitbild 8 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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