Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bezüglich des erfolgten Ausbaus der Anliegerstraße "Gänsebrink" in Grevesmühlen wird ein Abschnitt gebildet.

Dieser Abschnitt erstreckt sich vom Flurstück 336/0, Flur 8, Gemarkung Grevesmühlen bis zum Flurstück 144/4, Flur 16 der Gemarkung Grevesmühlen.

Zur eindeutigen Abgrenzung wird auf die zu diesem Beschluß gehörenden maßstäblichen Auszüge aus dem Katasterkartenwerk verwiesen, in denen die Abschnittsgrenzen eindeutig gekennzeichnet sind.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind bei nicht vollständigem Ausbau von Straßen als öffentliche Einrichtungen abrechnungstechnische Abschnitte zu bilden.

Da die betreffende Straße nicht vollständig ausgebaut wurde, ist dieses hier erforderlich, um wie in der Straßenbaubeitragssatzung vorgesehen, Beiträge erheben zu können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Bildung dieses Abrechnungsabschnittes sind die bisher noch fehlenden Voraussetzungen geschaffen, um Straßenbaubeiträge erheben zu können.

 

Diese führen zu Einnahmen für die Stadtkasse.

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Anlagen

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