13.09.2010 - 22 Bildung eines Abschnittes für die Erhebung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bezüglich des erfolgten Ausbaus der Anliegerstraße "Gänsebrink" in Grevesmühlen ein Abschnitt gebildet wird.

Dieser Abschnitt erstreckt sich vom Flurstück 336/0, Flur 8, Gemarkung Grevesmühlen bis zum Flurstück 144/4, Flur 16 der Gemarkung Grevesmühlen.

Zur eindeutigen Abgrenzung wird auf die zu diesem Beschluss gehörenden maßstäblichen Auszüge aus dem Katasterkartenwerk verwiesen, in denen die Abschnittsgrenzen eindeutig gekennzeichnet sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               20             

Nein- Stimmen:              1             

Enthaltungen:              0             

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Anlagen zur Vorlage