Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-049
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.08.2010
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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26.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.08.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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13.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der 1991 zwischen der Stadt Grevesmühlen und den Stadtwerken geschlossene Konzessionsvertrag über die Gasversorgung läuft am 23.09.2011 aus.
Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 16.09.2009. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 16.12.09. Folgende Unternehmen haben fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet:
1. Alliander AG, Egellsstraße 21, 13507 Berlin (Schreiben vom 24.11.09, eingegangen 30.11.09)
2. Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen (Schreiben v. 8.12.09, eingegangen 09.12.09)
3. Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen (Schreiben v. 8.12.09, eingegangen 09.12.09)
Mit Verfahrensbrief vom 05.03.2010 wurden die drei Bewerber aufgefordert, bis 16.04.2010 diverse Unterlagen und Nachweise einzureichen und darzulegen, inwieweit der durch die Stadt vorgelegte Entwurf eines Gas-Konzessionsvertrages Zustimmung findet.
Die Alliander AG hat darauf hin ihr Interesse schriftlich zurückgezogen. Die Auswertung für die beiden verbleibenden Interessenten, Gasversorgung Grevesmühlen GmbH und Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, ist als Anlage beigefügt. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 05.10.2009 den Katalog der Auswahlkriterien beschlossen. Auf dieser Basis lässt sich der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt begründen:
Beide Interessenten haben sich mit dem Inhalt des Vertragsentwurfes einverstanden erklärt. (Punkte 2 bis 6 und 9 bis 18 der Bewertungskriterien). Allerdings steht dieses Einverständnis bei der Gasversorgung Grevesmühlen GmbH unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates. Außerdem wurden seitens der Gasversorgung Änderungswünsche geäußert, die insbesondere die Mängelbeseitigung beim Bau und Betrieb von Leitungen, die Definition der Folgekosten bei der Änderung der Verteilungsanlagen und das Sonderkündigungsrecht bei der Übertragung der Rechte und Pflichten betreffen.
Der ursprüngliche Konzessionsvertrag war mit den Stadtwerken Grevesmühlen abgeschlossen worden, welche diesen nach Gründung der Tochtergesellschaft Gasversorgung Grevesmühlen GmbH auf die Tochter übertragen haben. Die Gasversorgung Grevesmühlen, an der die Stadtwerke zu 51% und der E.ON-Konzern zu 49% beteiligt sind, verfügt über kein eigenes Personal, sondern bedient sich seit der Gründung 1992 kaufmännischer (Stadtwerke Grevesmühlen) und technischer (E.ON Hanse AG) Betriebsführer, seit 2007 werden die Dienstleistungen aufgrund der Entflechtungsvorschriften für die Gasnetz Grevesmühlen GmbH erbracht.
Durch die Beteiligung des E.ON-Konzerns an der Gasversorgung Grevesmühlen GmbH gab es besonders in den letzten Jahren eine Vielzahl von Problemen mit dem Landesrechnungshof und der Kommunalaufsicht bezüglich des Gesellschaftervertrages und der Bestellung des Abschlussprüfers, wobei sich die kommunale Seite nicht durchsetzen konnte. Daher hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke den Beschluss gefasst, das sich die Stadtwerke als 100% kommunales Unternehmen auf die Konzession bewerben. Durch den Übergang in rein kommunale Hände werden auch alle Gewinne ausschließlich den Stadtwerken und somit der Stadt Grevesmühlen zukommen. Die Stadt hat mit dieser Konstellation zudem eine bessere Möglichkeit der steuernden Einwirkung auf das Unternehmen gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 3 der Kommunalverfassung M-V (Punkt 7 der Bewertungskriterien).
Seit 1996 hat das Personal der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH das Management und die Kompetenz der kaufmännischen und technischen Betriebsführung in seiner Verantwortung. Die kaufmännische Betriebsführung erfolgt direkt durch die Stadtwerke. Alle Leistungen hinsichtlich des Energiedaten- und Bilanzkreismanagements werden ebenso durch Mitarbeiter der Stadtwerke erbracht. Das gesamte technische Personal, das zur Gasnetz Grevesmühlen GmbH gehört, ist hauptamtlich für die Stadtwerke tätig. Die technischen Dienstleistungsaufgaben sollen auch künftig überwiegend durch Dritte erbracht werden. Die Notwendigkeit einer gesonderten Netzgesellschaft entfällt bei Abschluss des Vertrages mit den Stadtwerken, was zu Kosteneinsparungen führt. Weitere Referenzen der Stadtwerke hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen betreffen die kaufmännische Betriebsführung für die Gasversorgung Wismar Land Vertriebs GmbH und Dienstleistungen zur Nutzung des Energiedatenmanagements Gas für die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. Der Grundsatz "Alt und bewährt" (Punkt 8 der Bewertungskriterien) trifft durch die Betriebsführungsverträge für beide Interessenten zu.
Zudem entspricht der Beschlussvorschlag in hohem Maße den Leitbildern 1 und 8 des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (s. u.).
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung und Abschluss des Konzessionsvertrages ist die Entscheidung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||||
Leitbild 1 | Leitbild 2 | Leitbild 3 | Leitbild 4 | Leitbild 5 | Leitbild 6 | Leitbild 7 | Leitbild 8 |
Anker im Raum: Grevesmühlen als Kreisstadt und Mittelzentrum für eine aufstrebende Region hält alle zentralen Einrichtungen vor, die sowohl für die Grevesmühlener selbst als auch für die Bürger der umliegenden Gemeinden von Bedeutung sind. |
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| Stadt ohne Watt: Ziel der Stadtentwicklung in Grevesmühlen ist es, die eigenständige Energieversorgung der Stadt sicher zu stellen und die Bürger bei ihren energetischen Projekten aktiv zu unterstützen!
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
PSK 54001.4645 "Konzessionsabgabe": Ertrag ca. 26.000 Euro/a (keine Veränderung des Ergebnisses durch Neuabschluss)
positive Auswirkungen auf Gewinnerwartung der Stadtwerke als 100%ig kommunales Unternehmen bei Abschluss des Vertrages mit den Stadtwerken und ggf. höhere Ausschüttungen in 62101.4730 "Erträge aus verbundenen Unternehmen"
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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920,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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53,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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809,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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194,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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230,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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116 kB
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