Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, auf Basis der im Sachverhalt erläuterten Rahmenbedingungen eine Vereinbarung mit der Ev.-luth. Kirchgemeinde zur Nutzung des Kirchplatzes für Veranstaltungen abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss SI/12SV/2010/01 wurde die Verwaltung aufgefordert, mit der Ev.-luth. Kirchgemeinde Grevesmühlen im Zusammenhang mit der möglichen Förderung der Kirchturm- und Dachstuhlsanierung auch eine Vereinbarung zur öffentlichen Nutzung der kircheneigenen Grundstücke des Kirchplatzes zu diskutieren.

 

Im Ergebnis dessen hat die Kirchgemeinde mit Schreiben vom 23.06.2010 und nach erneuter Rücksprache folgende generelle Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

Die Kirchgemeinde stellt den Kirchplatz ausschließlich für dem Allgemeinwohl orientierte Veranstaltung zur Verfügung, die darüber hinaus dem historischen Charakters des Areals (Ehem. Friedhof) nicht widersprechen. Jede Inanspruchnahme ist rechtzeitig abzusprechen.

Eine Genehmigung wird sich vorbehalten.

 

Für regelmäßige Veranstaltungen in der Stadt wie dem Stadtfest oder das vorweihnachtliche Straßenfest besteht eine grundsätzliche Erlaubnis der Nutzung, wenn die Veranstaltungen dem Charakter des Areals entsprechen. Die Inanspruchnahme ist rechtzeitig abzusprechen.

 

Veranstaltungen politischer Parteien werden ausgeschlossen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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