25.08.2010 - 10 Vereinbarung mit der Ev-luth. Kirchgemeinde zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 25.08.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Mit Beschluss SI/12SV/2010/01 wurde die Verwaltung aufgefordert, mit der Ev.-luth.
Kirchgemeinde Grevesmühlen im Zusammenhang mit der möglichen Förderung der
Kirchturm- und Dachstuhlsanierung auch eine Vereinbarung zur öffentlichen Nutzung der
kircheneigenen Grundstücke des Kirchplatzes zu diskutieren.
Im Ergebnis dessen hat die Kirchgemeinde mit Schreiben vom 23.06.2010 und nach
erneuter Rücksprache folgende generelle Vorgehensweise vorgeschlagen:
Die Kirchgemeinde stellt den Kirchplatz ausschließlich für dem Allgemeinwohl orientierte
Veranstaltung zur Verfügung, die darüber hinaus dem historischen Charakters des Areals
(Ehem. Friedhof) nicht widersprechen. Jede Inanspruchnahme ist rechtzeitig abzusprechen.
Eine Genehmigung wird sich vorbehalten.
Für regelmäßige Veranstaltungen in der Stadt wie dem Stadtfest oder das vorweihnachtliche
Straßenfest besteht eine grundsätzliche Erlaubnis der Nutzung, wenn die Veranstaltungen
dem Charakter des Areals entsprechen. Die Inanspruchnahme ist rechtzeitig abzusprechen.
Veranstaltungen politischer Parteien werden ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, auf Basis der im Sachverhalt erläuterten
Rahmenbedingungen eine Vereinbarung mit der Ev.-luth. Kirchgemeinde zur Nutzung des
Kirchplatzes für Veranstaltungen abzuschließen.