Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-050
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Vereinbarung mit der Ev.-luth. Kirchgemeinde zur Cofinanzierung der Sanierungsarbeiten am Dachstuhl und zur zukünftigen touristischen Nutzung des Kirchturms
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Beteiligt:
- Bürgermeister; Hauptamt
- Verfasser:
- Herr Prahler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
23.08.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
26.08.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
31.08.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
25.08.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
13.09.2010
|
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung beschließt, die Bezuschussung der Kirchgemeinde für die Dachstuhlsanierung mit 100.000 Städtebauförderungsmittel.
Die zu erwartenden Eigenanteile der Stadt i.H.v. ca. 33.000 sind im Rahmen der Stadtsanierung (Produkt 511.03) ab 2011 vorzuhalten.
2. Die Stadtvertretung beschließt, für das Projekt Kirchturm einen LEADER-Antrag als Projektträger zu stellen.
Die zu erwartenden Eigenanteile der Stadt i.H.v. ca. 1.000 sind im Rahmen der Stadtsanierung (Produkt 511.03) ab 2011 vorzuhalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das nachfolgend eingehender beschriebene Projekt erwächst aus einer Grundidee, die im ISEK-Prozess 2007 angesprochen und ausgearbeitet wurde (sh. Projekt 5).
Zudem ist die Verwaltung mit Beschluss-Nr. VO/12SV/2009-062 von der Stadtvertretung aufgefordert worden, ein konkretes Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten. Darauf hin folgte eine intensive Abstimmung mit Kirchgemeinde, Kirchenkreis, zuständige Denkmalbehörden, Sanierungsträger und der LEADER-Aktionsgruppe beim Landkreis.
Im Haushaltsplan der Stadtsanierung 2010 ist ein Teil des Projektes zwar bereits enthalten gewesen, bei der Beschlussfassung (VO/12SV/2009-084) hierüber jedoch ein Sperrvermerk beschlossen worden bis zur konkreten Einzelentscheidung über das Projekt, die mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht wird.
Unabhängig von dem städtischen Ansinnen ein Konzept zur Öffnung des Kirchturm als touristische Attraktion zu erarbeiten, trat die Ev.-luth. Kirchgemeinde zu Grevesmühlen selbst an die Stadt Mitte letzten Jahres heran mit dem Antrag auf Cofinanzierung der Dachstuhlsanierung im Kirchenschiff. Beide Investitionen wurden darauf hin stets im Zusammenhang diskutiert.
Dementsprechend hat die Kirchgemeinde/Kirchenkreis das Ingenieurbüro Guerecke beauftragt, eine Vorplanung sowohl für die Dachstuhlsanierung als auch Instandsetzung des Kirchturms zu entwickeln. Diese Vorplanung liegt vor, ist mit den Denkmalschutzbehörden der Ev.-luth. Kirche abgestimmt und wurde auch im Bauausschuss in seiner Sitzung am 14.01.2010 vorgestellt.
Dementsprechend sind im Kirchenschiff umfangreiche Erneuerungen von Schwellen und Fußpunkten der Sparren erforderlich. Die Kosten werden vom Planer mit ca. 267 T angegeben.
Die Beschlussvorlage beinhaltet eine Bezuschussung der Kirchgemeinde i.H.v. 100.000 im Rahmen der Stadtsanierung (Städtebauförderungsmittel) in Form einer Spitzenfinanzierung. Dies besagt, dass es sich um einen nach oben festgesetzten Betrag handelt.
Die Zustimmung des zuständigen Bauministerium für diese Förderung ist zwischenzeitlich vom Sanierungsträger beantragt worden. Die Auszahlung an die Kirchgemeinde steht also noch unter dem Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung. Bei einem Ausreichen von 100 T Städtebauförderungsmitteln kann vereinfacht von einem Eigenanteil der Stadt von 1/3 ausgegangen werden.
Die Maßnahmen zur Öffnung des Kirchturms beinhalten die dafür erforderlichen Instandsetzungsarbeiten, Schaffung neuer Treppenanlagen, die Glaseinhausung des Uhrwerks sowie Gauben in der Dachebene. Inkl. der Kosten für Ausstellungstafeln, eine Videoüberwachung, Präsenzmelder usw. werden die Kosten mit ca. 130 T abgeschätzt.
Vorgespräche hinsichtlich einer Förderung im Rahmen von LEADER-Mitteln (ausgereicht durch eine LEADER-Aktionsgruppe) ergaben, dass für die Baumaßnahmen am Kirchturm eine Förderung i.H.v. ca. 100 % Förderung der Nettokosten in Aussicht steht. Ebenfalls erging die Empfehlung, dass als Antragsteller die Stadt als öffentlicher Träger auftritt, da damit das Förderkonzept günstiger gestaltet werden kann.
Das Förderkonzept geht von einem Eigenanteil i.H.v. 21 T aus. Dabei kann die eingegangene Spende der Benthack Stiftung als Eigenanteil nach derzeitigen Abstimmungen mit dem Fördergeber angerechnet werden (20.000 ). Damit ergebe sich ein konkreter Eigenanteil i.H.v. 1.000 , der aus dem Sondervermögen "Altstadt" ausgereicht wird und daher nicht separat im HH-Plan ausgewiesen werden muss.
Der laufende Betrieb der Einrichtung ist mit der Kirchgemeinde besprochen worden. Demnach kann die Touristinfo die Koordination übernehmen. Dort erfolgt die Schlüsselausgabe gegen Personalkausweis und eine Videoüberwachung. Die Kosten für die stetige Reinigung, Instandhaltungsarbeiten und etwaig zusätzliche Stromkosten soll derjenige tragen, der über den Spendentopf verfügen darf.
Der Kirchturm ist dann stets zu Öffnungszeiten der Touristinfo zugänglich.
Über den laufenden Betrieb ist eine Vereinbarung mit der Kirchgemeinde zu schließen, in denen die o.g. Eckdaten vereinbart werden. Die Laufzeit wird auf 15 Jahre avisiert.
Vor Umsetzen des Projektes wird eine Vereinbarung mit der Kirchgemeinde abgeschlossen, wo die voran stehenden Eckdaten festgelegt werden.
Leitbild 1: Grevesmühlen, Anker im Raum !
Projekt 5: Öffnung des Kirchturms
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beide Förderungen sind als Investitionszuschüsse an Dritte zu verstehen und werden im Produkt 511.03 (Stadtsanierung) in 2011 geplant. Zusätzliche Betriebsfolgekosten sind nur für den Fall zu erwarten, dass die Stadt selbst auch die Spenden einnimmt, die im Zuge der Besteigung des Kirchturms von den Interessierten erbeten werden. Diese werden entsprechend beiliegender Betriebsfolgekostenberechnung mit ca. 1.700 /anno abgeschätzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31,5 kB
|
