Vorlage öffentlich - VO/10GV/2010-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Upahl eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die bevorteilten Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als untere Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer solchen Satzung beanstandet.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

X

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

positiv

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