Vorlage öffentlich - VO/10GV/2010-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl.             Es ergeben sich:

zu berücksichtigende Anregungen,

teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

3.       Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4    Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

5.       Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.

6.       4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen, die innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Teilbereiche der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle Upahl (Teilbereiche TB1) und im östlichen Bereich des Gemeindegebietes, nördlich der Bundesautobahn BAB A20 und östlich der Ortslage Groß Pravtshagen (TB2).

 

Die Teilbereiche der 3. Änderung betreffen:

Teilbereich TB1:              Bereich nördlich der Bundesautobahn BAB A20 und gegenüber der Autobahnausfahrt (für Verkehr aus östlichen Richtungen), östlich der Landesstraße.

Teilbereich TB2:              Sondergebiet Windenergie mit Höhenbeschränkung auf maximal 100 m östlich der Ortslage Groß Pravtshagen.

Die Gemeinde Upahl hat das Aufstellungsverfahren für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung am 10.04.2008 beschlossen und in der Sitzung am 02.04.2009 hinsichtlich der Aufnahme der Höhenbegrenzung für die Errichtung von Windenergieanlagen im Teilbereich 2 ergänzt..

 

Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens mit dem Vorentwurf haben sich Anregungen und Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ergeben. Die Stellungnahmen sind als Kurzzusammenfassung und als tabellarische Zusammenstellung in der Anlage dargestellt. Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Die Gemeinde hat die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung eingeholt.

Mit der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung werden die Anforderungen in der Planunterlage ergänzt. Dies bedeutet, dass auch die Belange des Landkreises, die auf den Seiten 10 und 11 der Abwägung dargestellt sind, dahingehend ergänzt werden, dass Windenergieanlagen mit maximal 100 m festgelegt werden. Unabhängig davon gilt, dass die Anforderungen der Wehrbereichsverwaltung zu beachten sind.

Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen wohl nur mit einer maximalen Höhe von 72 m zulässig wären.

 

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die Öffentlichkeitsbetei-ligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB gebilligt.

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