Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.              Der Entwurf der Satzung über die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.              Der Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 29.06.2010 zum laufenden Aufstellungsverfahren der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Änderungsverfahren künftig als 5. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 1 weiterzuführen.

 

Inhalt des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses ist die Steuerung von Werbeanlagen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 1. Darüber hinaus wird von dem im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss formulierten Ziel, die Ansiedlung von innenstadtrelevantem Einzelhandel zu steuern und ggf. zu unterbinden, Abstand genommen. Mit dem nicht realisierten Neubau eines Möbelhauses ist das planungsrechtliche Erfordernis hierfür entfallen.

 

Mit dem ergänzenden Aufstellungsbeschluss wurde auch der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erweitert. Um eine zentrale Werbeeinheit nördlich der Bundesstraße 105 errichten zu können, wurden Flächen im Bereich der Chausseestraße in den Plan aufgenommen.

 

Da von den Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

 

Zur heutigen Sitzung wurde der Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 erarbeitet. Der Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie der Entwurf der Begründung sollen nun gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

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Anlagen

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