Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt auf Basis der , in der Anlage 1 dargestellten preislichen Konditionen, die Wärmeversorgung für die Objekte Wismarsche Straße - Vorderhaus ,

Wismarsche Straße 5 -Speicher, "Fritz - Reuter - Schule" und "Fritz - Reuter - Sporthalle"

ab Juni 2011 auf Fernwärme umzustellen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf dieser Grundlage Verträge mit den Stadtwerken oder Wärmeversorgung Grevesmühlen mit einer Laufzeit von 10 Jahren abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtwerke Grevesmühlen bzw. die Wärmeversorgung Grevesmühlen erweitern seit April diesen Jahres die bestehende Fernwärmeleitung bis in die Innenstadt. In diesem Zusammenhang wird auch die Versorgung des Rathausblocks auf Fernwärme umgestellt. (vgl. VO/12SV/2010-032). Die Arbeiten sollen bis Oktober diesen Jahres abgeschlossen sein. Auch wurden bereits in Eigenregie der Stadtwerke Leitungen auf dem Grundstück der Fritz-Reuter-Schule verlegt, da dort im Zuge der Außenanlagengestaltung ab Herbst umfangreiche Neugestaltungen anstehen. Damit besteht die technische Möglichkeit des Anschlusses an die Fernwärmeleitung für weitere kommunale Einrichtungen im Innenstadtbereich wie der der Fritz-Reuter-Schule, der Sporthalle auf dem Gelände sowie des Objektes Wismarsche Straße 5 Vorderhaus und - Speicher.

 

Die bestehenden Gaskessel in der Fritz-Reuter-Schule und Sporthalle sind aufgrund des Baualters (ab 1994) verschlissen und  stark reparaturanfällig. Ein Austausch wäre ohnedies in Kürze erforderlich.

 

Im Objekt Wismarsche Straße 5 - Vorderhaus ist im Zuge der Modernisierung eine Heizungsanlage auf Erdgasbasis eingebaut worden. Das Angebot der Stadtwerke beinhaltet den Abkauf der Anlage zum vollen Zeitwert. Die Umstellung ist ohne erheblichen Aufwand möglich. Im Zuge der Modernisierung  des Speichers kann die Versorgung mit Fernwärme problemlos ohne Mehrkosten bei den stadteigenen Investitionen integriert werden.

 

Das preisliche Angebot der Stadtwerke basiert auf einer objektbezogenen Kalkulation von Leistungspreis (Preis für das Vorhalten der Maximallast) und einem Arbeitspreis (Kosten der tatsächlichen Wärmeabnahme). Alle Grundannahmen sind anhand bestehender Verbrauchswerte bzw. beim Objekt Speicher anhand der Planunterlagen ermittelt worden.

 

Die Preise unterscheiden sich aufgrund dessen zwischen den einzelnen Objekten. In Vorverhandlungen ist insbesondere darauf abgestellt worden, dass die zukünftige finanzielle Belastung gleich oder geringer für den Nutzer/Stadt ausfallen soll.

 

Als Preisgleitklausel ist bis Ende 2011 ein Bezug zu Erdölpreisen vorgesehen. Bis dahin beabsichtigen die Stadtwerke eine Erstellung einer Preisgleitklausel, die auf die speziellen Rahmenbedingungen der Biogasversorgung am Degtower Weg abstellt. Es ist beabsichtigt, vertraglich zu vereinbaren, dass eine dementsprechende Anpassung des Vertrages erfolgt.

 

Beim Objekt "Wismarsche Straße 5 - Vorderhaus" war eine Maßgabe für die Preisbildung, dass die Kosten für die Mieter möglichst unverändert bleiben.

 

Die Mindestlaufzeit von 10 Jahren fordern die Stadtwerke vor dem Hintergrund des hohen Investitionsanteils bei der Preiskalkulation.

 

Verabredet ist ferner der Kauf der Hausübergabestationen, da die Stadt ggf. bei den Vorhaben Fördermittel einsetzen kann und damit eine günstigere Amortisierung der Investition als bei einem Contracting möglich wird.

 

Die Vorteile der Fernwärmeversorgung lassen sich wie folgt zusammenfassen ..:

 

Einhaltung der kommunalen Selbstverpflichtung gem. Projekt 46 des ISEK (Leitbild "Stadt ohne WATT")

Deutliche Verbesserung des Primärenergiefaktors auf 0,51 als Bemessungsgrundlage bei der Erstellung eines Energieausweises

Stärkung eines vom übergeordneten Netz unabhängigen Geschäftsmodells der Stadtwerke

Geringfügige Kostensenkung gegenüber dem Vergleich einer herkömmlichen Gasversorgung

Geringere Investitionskosten bei Austausch von Altanlagen.

 

Als mögliche Nachteile seien aufgeführt:

langfristige vertragliche Bindung

Verzicht auf weitere Energiekonzepte zur Wärmeversorgung bei den betreffenden Einzelobjekten mit ggf. geringerem Primärenergiefaktor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gegenüber den bisherigen Kosten reduziert sich der Aufwand zukünftig um ca.10.300,- €.

Im Zuge der Investition Speicher sind geringere Investitionskosten aufgrund des Wegfalls einer eigenen Kesselanlage zu erwarten. Der Verkauf der bestehenden Kesselanlage im Vorderhaus

Wismarsche Straße führt zu einer Einnahme, die die Neuanschaffung der Hausübergabestation abdeckt.

In 2011 sind Investitionen für die Errichtung von Hausübergabestationen in der Fritz-Reuter-Schule und -Sporthalle i.H.v.ca. 25.000,- € vorzusehen. Hierfür entfallen andernfalls erforderliche Kosten für neue Kesselanlagen.

 

Leitbild: Stadt ohne WATT

Projekt 46: Kommunale energetische Selbstverpflichtung

 

 

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Anlagen

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