Vorlage öffentlich - VO/05GV/2010-015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme "Erneuerung Straße am Park - Zufahrt zum Schloss Plüschow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Brigitte Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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03.08.2010
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 162.600 Euro für das Produktsachkonto 54101.0960-005 Anlagen im Bau "Erneuerung Straße Am Park - Zufahrt zum Schloss Plüschow" - entspricht dem Auszahlungskonto 78590000 Auszahlungen für Anlagen im Bau und für geleistete Anzahlungen.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt zum Teil aus Zuwendungen und aus einer erhöhten Abnahme der Forderungen gegenüber dem Amt (Abnahme der liquiden Mittel).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 50 (2) Kommunalverfassung M-V und § 6 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Plüschow entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Auszahlungen, die einen Wert i. H. von 3.000 Euro überschreiten.
Die Maßnahme "Erneuerung Straße Am Park - Zufahrt zum Schloss Plüschow" war bereits in den Jahren 2008 und 2009 vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der fehlenden Förderzusagen nicht realisiert.
Im Haushaltsplan 2010 wurde für diese Maßnahme eine Auszahlung mit 250.000 Euro für den 1. Bauabschnitt (Platz vor dem Schloss und die notwendige Vorflut) geplant. Außerdem wurden für den 2. BA (Schlosszufahrt und rückwärtige Straße zum Bahnhof) 162.600 Euro in der Finanzplanung 2011 berücksichtigt. Inzwischen ist bereits ein Bewilligungsbescheid für den 1. BA eingegangen. Die Bewilligung für den 2. BA wurde seitens des Landwirtschaftsministeriums bereits in Aussicht gestellt. Da die Ausschreibung jedoch für beide Abschnitte vorgesehen ist, würde dies als vorzeitiger Maßnahmebeginn gelten und somit gegen die Zuwendungsbestimmungen verstoßen. Aus diesem Grund wird es erforderlich, die im Jahr 2011 vorgesehenen Mittel durch die überplanmäßige Ausgabe bereits für das Jahr 2010 verfügbar zu machen.
Darstellung der Finanzierung:
geplante Gesamtkosten: 440.000
davon bereits bis 2009 realisiert: 27.400 (Planungshonorare)
verbleiben: 412.600
Finanzierung lt. Haushaltsplan 2010:
| Auszahlung | Einzahlung | Eigenanteil |
1. BA | 250.000 | 77.000 | 173.000 |
2. BA (F-Plan) | 162.600 | 61.000 | 101.600 |
Summe: | 412.600 | 138.000 | 274.600 |
Bereits realisiert: | 27.400 |
| 27.400 |
| 440.000 |
| 302.000 |
Entgegen der geplanten Absenkung der Förderquoten (um 20 %) ergibt sich nachfolgende
Finanzierung nach jetzigem Erkenntnisstand:
| Auszahlung | Einzahlung | Eigenanteil |
1. BA (Bescheid liegt vor) | 243.000 | 100.000 | 143.000 |
2. BA (Bescheid mdl. zugesagt) | 195.000 | 126.700 | 68.300 |
Summe:*) | 438.000 | 226.700 | 211.300 |
Planungssicherheit | 2.000 |
| 2.000 |
| 440.000 |
| 213.300 |
*) darin enthalten: bereits realisiert (27.400 )
Durch die erhöhten Förderquoten vermindert sich der Eigenanteil der Gemeinde um insgesamt 88.700 Euro (abzgl. 27.400 bereits realisiert). Die Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen sind hierbei noch nicht berücksichtigt, da diese durch die erhöhten Zuwendungen ohnehin geringer ausfallen und erst im Finanzplan 2013 veranschlagt sind.
Außerdem wirkt sich die erhöhte Zuwendung enorm auf die geplante Abnahme der Forderungen gegenüber dem Amt (Entnahme liquider Mittel) aus:
voraussichtlicher Eigenanteil insgesamt (für beide BA): | 213.300 |
abzgl. bereits realisiert: | 27.400 |
abzgl. geplanter Eigenanteil 2010: | 173.000 |
Mehrbedarf liquide Mittel 2010: | 12.900 |
Somit entsteht für das Haushaltsjahr 2010 ein tatsächlicher Mehrbedarf in Höhe von ca. 13.000 Euro, dem gegenüber eine Einsparung um 101.600 Euro im Jahr 2011 steht.
