Vorlage öffentlich - VO/05GV/2010-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Breitbandversorgung der Gemeinde Plüschow; Entscheidung über den Förderantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Verfasser:
- Herr Lars Prahler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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03.08.2010
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Sachverhalt
Die Breitbandinitiative des Landwirtschaftsministeriums soll zur Verbesserung der Versorgung des ländlichen Raums mit schnellen Internetzugängen dienen.
Der Ansatz dieses Förderprogramms ist dabei, mögliche Anbieter durch ein offenes Wettbewerbsverfahren dazu aufzufordern, eine technische Lösung dafür zu entwickeln und eine sog. Wirtschaftlichkeitslücke auszuweisen. Diese Wirtschaftlichkeitslücke ergibt sich aus dem Investitionsbedarf und den zu erwartenden Anmeldungen nach Herstellung der Infrastruktur.
90 % der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke würde bei entsprechender Antragstellung gefördert, 10 % verblieben bei der jeweiligen Gemeinde.
Gesteuert wird dieser Wettbewerb landesweit durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung, der für die Gemeinde Plüschow mit Mail vom 30.06.2010 das Ergebnis vorgelegt hat. Demnach haben drei Anbieter ein Angebot abgegeben:
Anbieter | Investitionskosten | Wirtschaftlichkeits-lücke | 10%iger Eigenanteil der Gemeinde |
Telekom AG | 81.011,00 | 75.544,00 | 7.554,00 |
Schnell-im-Netz.de | 134.450,00 | 101.912,00 | 10.191,00 |
Loft Net | 104.100,00 | 78.372,00 | 7.837,00 |
Die Angebote unterscheiden sich desweiteren in der technischen Ausführung, den zu erwartenden technischen Parametern für den Kunden sowie in dem preislichen Angebot an den Kunden. Nähere Informationen sind den beigefügten Wettbewerbsunterlagen der beiden Unternehmen zu entnehmen.
Bei Zuschlag für den günstigeren Anbieter Telekom AG ergibt sich ein 10%iger Eigenanteil der Gemeinde i.H.v. 7.554,00 , bei einer Entscheidung für den Anbieter Loft Net wären dies 7.837,00 . Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung wäre die Entscheidung der Gemeinde für die Fa. Loft Net förderunschädlich.
Die generelle Eignung der Unternehmen für derartige Aufgabenstellungen hat der Zweckverband überprüft. Die Fa. Telekom AG als auch Loft Net sind als Anbieter bekannt.
Die Ausführung mit der Fa. Telekom AG erfordert lediglich Aufgrabungen im Gemeindegebiet, deren baurechtliche Zulässigkeiten sind vom Anbieter zu prüfen. Die Fa. Loft Net würde zudem Funkstationen errichten müssen.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Bisher ist im HHP der Eigenanteil nicht enthalten, 7.554,00 oder 7.837,00 werden aber die tatsächliche Eigenanteile voraussichtlich betragen. Der Eigenanteil für die Antragstellung ist also nicht gesichert ohne Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe mit Angabe der entsprechenden Deckung. Die entsprechende Beschlussvorlage wird in gleicher Sitzung behandelt.
Die Fragebogenaktion Ende letzten Jahres hat folgendes Ergebnis erbracht ..:
| Anzahl Einw. | Anzahl Haushalte | Anzahl Gewerbe | Interesse Haushalte | Interesse Gewerbe | Anteil Haushalte | Anteil Gewerbe |
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Plüschow |
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Hilgendorf | 70 | 37 | 6 | 0 | 0 | 0% | 0% |
Plüschow | 115 | 56 | 5 | 12 | 4 | 21% | 80% |
Naschendorf | 211 | 111 | 5 | 5 | 0 | 5% | 0% |
Meierstorf | 63 | 30 | 0 | 2 | 0 | 7% |
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Friedrichshagen | 61 | 32 | 1 | 8 | 1 | 25% | 100% |
Bezogen auf die Anzahl aller Haushalt ergebe sich ein Gesamtzuschussbedarf von ca. 290 /Haushalt, der Eigenanteil wäre 29 /Haushalt. Bezogen auf die Haushalte, die Interesse bekundet haben, wären dies ca. 2.800 /Haushalt bei einem Eigenanteil von 280 /Haushalt.
Bei Ablehnung entstehen der Gemeinde keine weiteren Kosten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bereitstellung des Eigenanteils führt zu einer Verringerung der liquiden Mittel. Die kurzzeitig erforderliche Zwischenfinanzierung der Fördermittel ist zu beachten.
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um einen Zuschuss an Dritte. Es entstehen daher für die Kommune keine Folgekosten.
Im HHP 2010 sind lediglich 2.300 als Eigenanteil abgesichert. ein Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe mit Angabe einer Deckung ist erforderlich.
