Vorlage öffentlich - VO/10GV/2010-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die Aufnahme von Verhandlungen mit der Gemeinde Hanshagen über eine Gebietsänderung.

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Sachverhalt

Das Innenministerium hat die Entschuldung der Gemeinde Hanshagen signalisiert unter der Bedingung des Eingehens einer Fusion mit einer oder mehreren Gemeinden.

 

Deshalb ist die Gemeinde Hanshagen an die Nachbargemeinden Upahl und Rüting aber auch an die Stadt Grevesmühlen herangetreten mit der Bitte zur Aufnahme von Gesprächen zu Fusionsverhandlungen. Die Auswahl von Upahl und Rüting erfolgte dabei im Hinblick auf die bestehenden guten sozialen und kulturellen Beziehungen im Rahmen des Traditionsvereins und des Sports. Hinzu kommt die gute territoriale Lage zueinander. Weil sich die Gespräche mit der Gemeinde Rüting jedoch nur zögerlich entwickelten und von Seiten der Gemeinde Upahl gänzlich abgelehnt wurden, trat die Gemeinde Hanshagen auch an die Stadt Grevesmühlen heran, deren Stadtvertretung sich durch den Beschluss vom 22.03.2010 zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen entscheiden hat.

 

Auf Grund der Fusionswilligkeit der Gemeinde Hanshagen sind bereits Sonderbedarfszuweisungen des Landes geflossen, welche die Gemeinde Hanshagen zum Straßenbau verwendet hat, bzw. dieses Jahr noch verwenden wird. Durch die Inanspruchnahme dieser Landesmittel und die avisierte Entschuldung befindet sich die Gemeinde Hanshagen jetzt einerseits im Zugzwang, bis zum Jahresende eine Fusion herbeizuführen, andererseits durch die wirtschaftliche Stärkung aber auch in einer guten Verhandlungsposition.

 

Dabei ist zu bedenken, dass eine Abwanderung der Gemeinde Hanshagen aus dem Amtsbereich zur Stadt Grevesmühlen nicht nur einen Einwohnerverlust des Amtes Grevesmühlen Land sondern auch eine Änderung der Amtsstruktur zur Folge hätte.

 

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 KV M-V ist für die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungen zunächst ein Mehrheitsbeschluss aller Gemeindevertreter erforderlich. Über Inhalt und Abschluss des Vertrages ist nach Abschluss der Verhandlungen ein weiterer Mehrheitsbeschluss aller Gemeindevertreter herbeizuführen.

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