Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-007
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet "Am Meierberg" in Warnow
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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23.06.2010
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB in der rechtskräftigen Fassung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet Am Meierberg in Warnow als Satzung.
2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet Am Meierberg in Warnow werden gebilligt.
3. Der Bebauungsplan ist nach Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warnow durch die Verwaltung rechtskräftig bekannt zu machen, wenn sämtliche Erschließungsverträge vorliegen und die Erschließung gesichert ist. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet Am Meierberg in Warnow mit der Begründung und der, gemäß § 10 Absatz 4 BauGB geforderten, zusammenfassenden Erklärung für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warnow hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet Am Meierberg in Warnow durchgeführt.
Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens und des Abwägungsbeschlusses vom 24.02.2010 wurde der Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Ausgleichsmaßnahmen (Erschließungsvertrag) mit dem Erschließungsträger von der Gemeindevertretung gefasst. Dieser Beschuss ist Voraussetzung für den abschließenden Satzungsbeschluss.
Der Gemeinde Warnow wurde mit Schreiben vom 04.06.2010 die Genehmigung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das zuständige Ministerium des Landes M-V erteilt. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist somit nicht mehr erforderlich.
