Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow  überträgt laut § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages (s. Anlage) an den Erschließungsträger

 

H & K Grundbesitz GmbH & Co.KG

Seehagen 25

23936 Warnow

 

2.  Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit den Geschäftsführer der    H & K Grundbesitz GmbH & Co.KG, Herrn Andreas Krolow und Herrn Siegbert Hermann, einen städtebaulichen Vertrag lt. Anlage abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

 

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Grundstückseigentümer der Bauflächen, auf denen zukünftig insgesamt 5 Wohngebäude errichtet werden können. Die Fläche für die erforder-lichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist ebenfalls im Eigentum des Erschließungs-trägers.

 

Der Erschließungsträger hat sich mit dem beiliegenden Vertrag verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten zu tragen und die Gemeinde von Kosten freizuhalten. Mit Fertigstellung der Erschließungsstraße übernimmt die Gemeinde diese kostenfrei in ihr Eigentum.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallende Kosten werden vom Erschließungsträger übernommen. Die Gemeinde ist generell von Kosten freizuhalten.

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Anlagen

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