23.06.2010 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Matschke vom Bauamt der Stadtverwaltung Grevesmühlen erläutert die BV zur Satzung über den B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet "Am Meierberg" sowie einzelne Punkte des Erschießungsvertrages.

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

 

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Grundstückseigentümer der Bauflächen, auf denen zukünftig insgesamt 5 Wohngebäude errichtet werden können. Die Fläche für die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist ebenfalls im Eigentum des Erschließungsträgers.

 

Der Erschließungsträger hat sich mit dem beiliegenden Vertrag verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten zu tragen und die Gemeinde von Kosten freizuhalten. Mit Fertigstellung der Erschließungsstraße übernimmt die Gemeinde diese kostenfrei in ihr Eigentum.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow  überträgt laut § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages (s. Anlage) an den Erschließungsträger

 

H & K Grundbesitz GmbH & Co.KG

Seehagen 25

23936 Warnow

 

  1. Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt, mit den Geschäftsführern der H & K Grundbesitz GmbH & Co.KG, Herrn Andreas Krolow und Herrn Siegbert Hermann, einen städtebaulichen Vertrag lt. Anlage abzuschließen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage