Vorlage öffentlich - VO/09GV/2008-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort billigt die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Testorf-Steinfort für das Sondergebiet „Windpark Am Gavesdiek“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, für das weitere Beteiligungsverfahren im Rahmen des ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplan.
  2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsgrundlagen geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
  4. Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
  5. In der Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. im Schreiben der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ist über das ergänzende Verfahren zu informieren.
  6. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind Entwürfe der Planzeichnung der Begründung vorzubereiten. Der als Vorentwurf zur Abfrage von Umfang und Detaillierungsgrad vorbereitete Umweltbericht ist als Entwurf zu ergänzen und ebenso zum Bestandteil der Entwurfsunterlagen zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 2 Sondergebiet „Windpark Am Gavesdiek“ durchgeführt. Der Bebauungsplan war rechtskräftig bekannt gemacht worden. Das Oberverwaltungsgericht M-V hat in dem Urteil vom 30.01.2008 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Zur Behebung von Mängeln ist nun das ergänzende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Zur Rechtssicherheit führt die Gemeinde Testorf-Steinfort das Verfahren unter Berücksichtigung der Anforderungen des BauGB in der Fassung von 2006 durch. Dies bedeutet, dass ein zweistufiges Verfahren gewählt wird, in dem zunächst eine frühzeitige Beteiligung unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie nachfolgend eine Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht zu erstellen. Soweit möglich und rechtlich zulässig, wird auf bereits erstellte Unterlagen zurückgegriffen.

Unter Berücksichtigung veränderter Zielsetzungen wird die Überarbeitung von gutachterlichen Aussagen voraussichtlich erforderlich. Dies betrifft insbesondere Gutachten zu Schallschutz und Schattenwurf. Die Zielsetzungen der Grünordnung bzw. zu Ausgleich und Ersatz sind den neuen Planungsanforderungen anzupassen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB ist eine Auswertung der Stellungnahmen vorzunehmen und die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung mit dem abschließenden Umweltbericht sind zu erstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2008 sind Mittel in Höhe von 13 T€ für die Erarbeitung eingestellt.

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