Vorlage öffentlich - VO/09GV/2008-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Testorf-Steinfort Sondergebiet "Windpark Am Gavesdiek"
hier: Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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03.04.2008
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Beschlussvorschlag
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort billigt die Vorentwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Testorf-Steinfort für das
Sondergebiet „Windpark Am Gavesdiek“, bestehend aus Planzeichnung und
Begründung, für das weitere Beteiligungsverfahren im Rahmen des
ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplan.
- Die
Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit über die unter Berücksichtigung der
bestehenden Rechtsgrundlagen geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zu informieren.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am
Aufstellungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
- Die
Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
- In
der Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB bzw. im Schreiben der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ist über das
ergänzende Verfahren zu informieren.
- Nach
Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind Entwürfe der
Planzeichnung der Begründung vorzubereiten. Der als Vorentwurf zur Abfrage
von Umfang und Detaillierungsgrad vorbereitete Umweltbericht ist als
Entwurf zu ergänzen und ebenso zum Bestandteil der Entwurfsunterlagen zu
machen.
Sachverhalt
Sachverhalt: Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat das Aufstellungsverfahren
für den Bebauungsplan Nr. 2 Sondergebiet „Windpark Am Gavesdiek“ durchgeführt.
Der Bebauungsplan war rechtskräftig bekannt gemacht worden. Das
Oberverwaltungsgericht M-V hat in dem Urteil vom 30.01.2008 den Bebauungsplan
für unwirksam erklärt. Zur Behebung von Mängeln ist nun das ergänzende
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Zur
Rechtssicherheit führt die Gemeinde Testorf-Steinfort das Verfahren unter
Berücksichtigung der Anforderungen des BauGB in der Fassung von 2006 durch.
Dies bedeutet, dass ein zweistufiges Verfahren gewählt wird, in dem zunächst
eine frühzeitige Beteiligung unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 1 BauGB und §
4 Abs. 1 BauGB sowie nachfolgend eine Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
ist ein Umweltbericht zu erstellen. Soweit möglich und rechtlich zulässig, wird
auf bereits erstellte Unterlagen zurückgegriffen.
Unter Berücksichtigung veränderter Zielsetzungen wird die
Überarbeitung von gutachterlichen Aussagen voraussichtlich erforderlich. Dies
betrifft insbesondere Gutachten zu Schallschutz und Schattenwurf. Die
Zielsetzungen der Grünordnung bzw. zu Ausgleich und Ersatz sind den neuen Planungsanforderungen
anzupassen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem
frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
ist eine Auswertung der Stellungnahmen vorzunehmen und die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung mit dem abschließenden Umweltbericht sind zu
erstellen.
