Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-033
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.33 der Stadt Grevesmühlen "Wohnbebauung Karl-Marx-Straße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.05.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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25.05.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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14.06.2010
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Beschlussvorschlag
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt
die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.
2.
Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung
sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB zu nutzen.
3.
Die Planung ist mit den Nachbargemeinden
abzustimmen.
4.
In der Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht nicht
gefertigt wird und eine Ausgleichs- und Ersatzbilanz nicht erforderlich wird,
weil es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.
5.
In der Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der
öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können,
wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Bedeutung ist.
6.
Mit der Bekanntmachung zur
Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen stellt den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 33 für das Gebiet an der Karl-Marx-Straße auf.
Für den Bebauungsplan wurde die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im
Verfahren nach § 13a BauGB, Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.
Es ergeben
sich:
-
zu
berücksichtigende,
-
teilweise
zu berücksichtigende,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Behandlung der Stellungnahmen ist erfolgt. Für die
Behandlung der Stellungnahmen liegen eine Kurzzusammenfassung und die
tabellarische Auswertung der Stellungnahmen vor. Die Planunterlagen wurden in
Bezug auf die Planzeichnung und den Text Teil B überarbeitet. Nach Auswertung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens ist der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zu fassen. Das Verfahren ist durch weitere
Verfahrensschritte fortzuführen.
Information zum
Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder der Stadt Grevesmühlen
Leitbild 2: Grevesmühlen,
die wachsende Stadt !
Projekt 19: Entwicklung
des ehemaligen Gewerbestandortes „Diamant“
zum Wohnstandort
Priorität: gering
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,4 MB
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2
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öffentlich
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637,5 kB
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