Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beauftragt den Bürgermeister, zur Finanzierung einer Kehrmaschine einen kündbaren Leasingvertrag mit der GEFA-Leasing, Hamburg abzuschließen und genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 08.04.2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im März 2005 hat die Stadt Grevesmühlen mit der GEFA-Leasing GmbH einen kündbaren Leasingvertrag für ein Bucher-Schörling Kehrfahrzeug Typ „CityCat 2020 XL“ abgeschlossen. Leasingbeginn war Mai 2005. Die aktuelle Jahresrate beträgt 16.964,64 Euro brutto. Das Fahrzeug ist im Rahmen der Straßenreinigung durch den Bauhof nahezu täglich im Einsatz. Da nach nunmehr 5 Jahren die Reparaturanfälligkeit der Maschine steigt, hat die Bauhofleiterin ein neues Kehrfahrzeug ausgeschrieben. Unter 3 Angeboten fiel die Entscheidung auf das kostengünstigste Angebot der Fa. Bucher Schörling für ein Kehrfahrzeug Typ „CityCat 2020 XL“. Somit wird es auch möglich, vorhandene Zusatzgeräte weiter zu nutzen. Der Anschaffungspreis beträgt 97.315,82 Euro brutto.

 

Nachdem die erste Angebotseinholung zur Leasingfinanzierung kein befriedigendes Ergebnis brachte, wurde die Ausschreibung am 20.04.2010 wiederholt und mit zwei Varianten (siehe Anlage) untersetzt.

 

Im  Ergebnis bietet die GEFA-Leasing die besten Konditionen. Empfohlen wird seitens der Kämmerei ein kündbarer Teilamortisationsvertrag, da dieser zum 60. Monat gekündigt werden kann, aber nicht muss. Zudem bietet er die sicherste Kalkulationsgrundlage für die Straßenreinigungsgebühren, deren Neukalkulation ohnehin ansteht. Gegenüber einer Kreditfinanzierung bietet die Variante zudem den Vorteil, dass die Stadt sich bei steigenden Reparaturaufwendungen unkomplizierter von dem Fahrzeug trennen kann und sich nicht selbst um eine Verwertung kümmern muss. Außerdem ist keine Kreditgenehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich. Zum Barkauf fehlt der Stadt die Liquidität.

 

Die jährliche Leasingrate liegt mit 16.731,40 Euro brutto noch unter der bisherigen Rate. Nach einer Bonusregelung aus dem Altvertrag bei Abschluss des Leasingvertrages mit der GEFA wird ein die Abschlusszahlung übersteigender Verwertungserlös zudem auf die neue Leasingrate angerechnet. Die Finanzierung ist über den Haushalt der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2010 abgesichert.

 

Da die Lieferung erst 12-14 Wochen nach Absendung der Auftragsbestätigung und Abklärung aller technischen Fragen erfolgt und die nächste Hauptausschusssitzung erst am 01.06.2010 stattfindet, hat der Bürgermeister am 08.04.2010 von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch gemacht, um höhere Reparaturkosten von der Stadt abzuwenden und den Auftrag für die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine erteilt. Das Leasingunternehmen wird vor Auslieferung des Leasingobjektes in den Kaufvertrag eintreten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto 114 02 – 5622:

2010: Ansatz 17.000 €, verfügt: 5.654,88 €, verfügbar: 11.345,12 €, benötigt: 8.365,70 € abzüglich Bonus

2011-2015: je 16.731,40 € Leasingrate jährlich

2016: Leasingrate anteilig 8.365,70 €, Abschlusszahlung 24.328,96 € abzüglich Anrechnung Verwertungserlös oder sinkende Abschlusszahlung in den Folgejahren bei Weiterführung Leasingvertrag

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Anlagen

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