Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) in beiliegender Fassung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Diese Satzung berücksichtigt die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung vom 3. Januar 2005 (OZ 01/2005).

 

Im Zusammenhang der Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit wurde der Inhalt der Satzung vollständig aufgeführt. Einige Passagen, die bisher auszugsweise aus dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) aufgeführt waren, wurden aus dem vorliegenden Satzungsentwurf gestrichen. Die in diesem Entwurf blau gekennzeichneten Ausführungen dienen der Konkretisierung, Änderung bzw. Erläuterung oder Ergänzung.

 

zu § 1 (1):

Diese Änderung ist bedingt durch die Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung „Hummelland“, Maxim Gorki Straße 3 in Grevesmühlen zum 1. September 2008. Die Stadt Grevesmühlen (Stadt GVM) betreibt ab diesem Zeitpunkt nur noch die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24 - 26“, in Grevesmühlen mit insgesamt drei Gebäuden.

 

zu § 1 (6)  und  § 5:

Die stundenweise Betreuung von Gastkindern wurde bereits im März 2010 als zusätzliches Angebot in die Gebührensatzung KITA neu mit auf genommen. Hier ist die künftige formale Verwaltung dieses Angebotes geregelt. Diese soll möglichst zeitnah vor Ort, einfach und unkompliziert sein.

Anhand der Auslastung der Plätze und der aktuellen Personalsituation kann die Leiterin künftig selbst über eine befristetet Aufnahme entscheiden.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hält für solche Bedarfe leider keine Angebote vor. Das zusätzliche Angebot soll unter Anderem die Personensorgeberechtigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen und auch mit zur Kostendeckung der Einrichtung beitragen.

 

zu § 2 (5):

Auf Wunsch des Elternrates wurde diese Festlegung weiter konkretisiert.

Zur Wiederaufnahme eines erkrankten Kindes soll künftig von den Sorgeberechtigten in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Damit soll einer Selbstbehandlung durch Eltern oder auch eine vorzeitige Aufnahme eines noch nicht vollständig genesenen Kindes vorgebeugt werden. In der Vergangenheit kam es sehr häufig durch unverantwortliches und rücksichtsloses Verhalten einiger Sorgeberechtigten zur gesundheitlichen Gefährdung anderer Kinder in der Einrichtung. Das Betreuungspersonal kann künftig in solchem Falle die Wiederaufnahme bezugnehmend auf diese Satzung verwehren.

 

zu § 3 (2):

Um außerhalb der festgelegten Frist von der Gebührenpflicht der Kindertagesbetreuung befreit zu werden, muss die zeitgleiche Neubelegung des Platzes gesichert sein. Eine Anpassung des Personals ist bei der Kürze der Abmeldefrist arbeitsrechtlich nicht möglich. Da die Stadt Grevesmühlen bereits die Elterngebühren monatlich großzügig stützt, sollte dem wirklich nur bei zeitgleicher Neubelegung des Platzes stattgegeben werden.

 

zu § 4 (1):

Aufgrund von angezeigten Betreuungsbedarfen im Februar 2010 werden die Öffnungszeiten der drei Gebäude der Einrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24- 26 ab 1. April 2010 täglich gestaffelt von 6.30 bis 18.00 Uhr wie folgt angeboten:

 

Haus Nr. 24     (Hort)  11.30 – 16.30 Uhr

Haus Nr. 25     (KK, Kiga)       06.30 – 16.30 Uhr

Haus 26           (Hort)               12.00 – 18.00 Uhr       sowie

gemeinsamer Spätdienst       16.30 – 18.00 Uhr       für KK, Kiga, Hort im Haus 26

 

Durch die Staffelung muss kein Gebäude zusätzlich über die Stunden der  Ganztagsbetreuung (KK, Kiga = 10 Stunden und Hort = 6 Stunden) geöffnet werden. Mehrkosten für Eltern und Träger können so vermieden werden.           

 

zu § 4 (3):

Durch die Schließung der Kita „Hummelland“ kann in keine andere eigene Kita der Stadt Grevesmühlen wie bisher eine ausweichende Betreuung bei Schließtagen angeboten werden. Eine ersatzlose Betreuung von Kindern aus dem Krippen- und Kindergartenbereich bei Schließtagen der Kindertageseinrichtung in den Sommerferien entspricht in Verbindung mit der schnelllebigen und flexiblen Arbeitsmarktentwicklung unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Bereits 2009 wurde hierauf reagiert und eine Betreuung für diejenigen Eltern angeboten, die in dieser Zeit keine Freistellung/Urlaub in Anspruch nehmen konnten. Die Verwaltung empfiehlt dies auch künftig bei zu behalten.

 

Die vorliegende Fassung lag dem Elternrat der Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24- 26“  in Grevesmühlen am 09. April 2010 vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung die Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung in der beiliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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