Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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11.05.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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14.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese
Satzung berücksichtigt die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Satzung der
Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung vom 3. Januar 2005 (OZ 01/2005).
Im Zusammenhang der Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit wurde
der Inhalt der Satzung vollständig aufgeführt. Einige Passagen, die bisher
auszugsweise aus dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) aufgeführt waren,
wurden aus dem vorliegenden Satzungsentwurf gestrichen. Die in diesem Entwurf blau gekennzeichneten Ausführungen dienen der
Konkretisierung, Änderung bzw. Erläuterung oder Ergänzung.
zu § 1 (1):
Diese Änderung ist bedingt durch die Schließung der städtischen
Kindertageseinrichtung „Hummelland“, Maxim Gorki Straße 3 in
Grevesmühlen zum 1. September 2008. Die Stadt Grevesmühlen (Stadt GVM) betreibt
ab diesem Zeitpunkt nur noch die Kindertageseinrichtung „Am
Lustgarten“, Am Lustgarten 24 - 26“, in Grevesmühlen mit insgesamt
drei Gebäuden.
zu § 1 (6) und § 5:
Die stundenweise Betreuung von Gastkindern wurde bereits im März
2010 als zusätzliches Angebot in die Gebührensatzung KITA neu mit auf genommen.
Hier ist die künftige formale Verwaltung dieses Angebotes geregelt. Diese soll
möglichst zeitnah vor Ort, einfach und unkompliziert sein.
Anhand der Auslastung der Plätze und der aktuellen
Personalsituation kann die Leiterin künftig selbst über eine befristetet
Aufnahme entscheiden.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hält für solche Bedarfe leider
keine Angebote vor. Das zusätzliche Angebot soll unter Anderem die
Personensorgeberechtigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen und auch
mit zur Kostendeckung der Einrichtung beitragen.
zu § 2 (5):
Auf Wunsch des Elternrates wurde diese Festlegung weiter
konkretisiert.
Zur Wiederaufnahme eines erkrankten Kindes soll künftig von den
Sorgeberechtigten in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Damit
soll einer Selbstbehandlung durch Eltern oder auch eine vorzeitige Aufnahme
eines noch nicht vollständig genesenen Kindes vorgebeugt werden. In der
Vergangenheit kam es sehr häufig durch unverantwortliches und rücksichtsloses
Verhalten einiger Sorgeberechtigten zur gesundheitlichen Gefährdung anderer
Kinder in der Einrichtung. Das Betreuungspersonal kann künftig in solchem Falle
die Wiederaufnahme bezugnehmend auf diese Satzung verwehren.
zu § 3 (2):
Um außerhalb der festgelegten Frist von der Gebührenpflicht der
Kindertagesbetreuung befreit zu werden, muss die zeitgleiche Neubelegung des
Platzes gesichert sein. Eine Anpassung des Personals ist bei der Kürze der
Abmeldefrist arbeitsrechtlich nicht möglich. Da die Stadt Grevesmühlen bereits
die Elterngebühren monatlich großzügig stützt, sollte dem wirklich nur bei
zeitgleicher Neubelegung des Platzes stattgegeben werden.
zu § 4 (1):
Aufgrund von angezeigten Betreuungsbedarfen im Februar 2010 werden
die Öffnungszeiten der drei Gebäude der Einrichtung „Am
Lustgarten“, Am Lustgarten 24- 26 ab 1. April 2010 täglich gestaffelt von
6.30 bis 18.00 Uhr wie folgt angeboten:
Haus Nr. 24 (Hort) 11.30
– 16.30 Uhr
Haus Nr. 25 (KK,
Kiga) 06.30
– 16.30 Uhr
Haus 26 (Hort) 12.00 – 18.00 Uhr sowie
gemeinsamer Spätdienst 16.30 – 18.00 Uhr für KK, Kiga, Hort im Haus 26
Durch die Staffelung muss kein Gebäude zusätzlich über die Stunden
der Ganztagsbetreuung (KK, Kiga = 10
Stunden und Hort = 6 Stunden) geöffnet werden. Mehrkosten für Eltern und Träger
können so vermieden werden.
zu § 4 (3):
Durch die Schließung der Kita „Hummelland“ kann in
keine andere eigene Kita der Stadt Grevesmühlen wie bisher eine ausweichende
Betreuung bei Schließtagen angeboten werden. Eine ersatzlose Betreuung von
Kindern aus dem Krippen- und Kindergartenbereich bei Schließtagen der
Kindertageseinrichtung in den Sommerferien entspricht in Verbindung mit der
schnelllebigen und flexiblen Arbeitsmarktentwicklung unter Berücksichtigung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Bereits
2009 wurde hierauf reagiert und eine Betreuung für diejenigen Eltern angeboten,
die in dieser Zeit keine Freistellung/Urlaub in Anspruch nehmen konnten. Die
Verwaltung empfiehlt dies auch künftig bei zu behalten.
Die vorliegende Fassung lag dem Elternrat der
Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24- 26“ in Grevesmühlen am 09. April 2010 vor.
Die
Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung die Satzung der Stadt Grevesmühlen zur
Kindertagesförderung in der beiliegenden Fassung zu
beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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175,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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46,1 kB
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