Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die jährliche Vergabe eines Bürgerpreises der Gemeinde Gägelow.

 

Hierzu gelten folgende Grundsätze:

 

-          Der Preis wird an verdienstvolle Bürger der Gemeinde Gägelow vergeben.

-          Jährlich können bis zu 3 Personen mit dem Bürgerpreis geehrt werden.

-          Die Preisverleihung ist verbunden mit einer Ehrenurkunde und einer Geldzuwendung von max. 50 € pro Person.

-          Jeder Einwohner kann bis zum 30. November eines Jahres Vorschläge zur Auszeichnung unterbreiten. Diese sind an den Sozialausschuss zu richten, der eine Vorauswahl zu den eingereichten Vorschlägen trifft.

-          Die Gemeindevertretung entscheidet auf der letzten oder ersten Sitzung eines Jahres über die Preisverleihung aus den eingereichten Vorschlägen.

-          Die Überreichung des Preises erfolgt in der Regel auf dem Jahresempfang der Gemeinde Gägelow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

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