27.04.2010 - 9 Vergabe eines Bürgerpreises der Gemeinde Gägelow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die jährliche Vergabe eines Bürgerpreises der Gemeinde Gägelow.

 

Hierzu gelten folgende Grundsätze:

 

-          Der Preis wird an verdienstvolle Bürger der Gemeinde Gägelow vergeben.
 

-          Jährlich können bis zu 3 Personen mit dem Bürgerpreis geehrt werden.
 

-          Die Preisverleihung ist verbunden mit einer Ehrenurkunde und einer Geldzuwendung von max. 50 € pro Person.
 

-          Jeder Einwohner kann bis zum 30. November eines Jahres Vorschläge zur Auszeichnung unterbreiten. Diese sind an den Sozialausschuss zu richten, der eine Vorauswahl zu den eingereichten Vorschlägen trifft.
 

-          Die Gemeindevertretung entscheidet auf der letzten oder ersten Sitzung eines Jahres über die Preisverleihung aus den eingereichten Vorschlägen.
 

-          Die Überreichung des Preises erfolgt in der Regel auf dem Jahresempfang der Gemeinde Gägelow.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0