Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-041-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses vom 10.12.2009 zum Ersuchen um das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kastahn, Flur 1, Flurstück 61/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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01.04.2010
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Beschlussvorschlag
In
Abänderung des Beschlusses vom 10.12.2009 beschließt die Gemeindevertretung,
das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB zum Antrag der
Bauherrengemeinschaft Bernhard Reemtsma auf Errichtung und Betrieb einer
Windenergieanlage am Standort Kastahn zu erteilen, ohne die Forderung, die im
Lageplan dargestellte alternative Zuwegung zu nutzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der
Sitzung der Gemeindevertretung Upahl am 10.12.2009 wurde die Vorlage
VO/10GV/2009-041 "Ersuchen um das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kastahn, Flur
1, Flurstück 61/2" behandelt.
Die
Gemeindevertretung beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der
Bauherrengemeinschaft Bernhard Reemtsma auf Errichtung und Betrieb einer
Windenergieanlage am Standort Kastahn nur unter der Voraussetzung zu erteilen,
dass die Anlage durch die im Lageplan dargestellte alternative Zuwegung erschlossen
wird, da diese nicht durch die Ortslage Kastahn führt (siehe Anlage 1).
Diese
alternative Erschließung führt u.a. über das Flurstück 203/4 der Flur 1 der
Gemarkung Wotenitz (siehe Anlage 2). Dieses Grundstück steht im Eigentum der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zurzeit bestehen Schwierigkeiten, die
Zustimmung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Überwegung ihres
Grundstückes zu erhalten. Die fehlende Zustimmung steht gegenwärtig der
Errichtung der geplanten Windenergieanlage entgegen.
Der
Gemeindevertretung wird daher empfohlen, von der Forderung, die alternative
Zuwegung zu nutzen, abzurücken, da ansonsten die Errichtung der
Windenergienanlage auf dem Gemeindegrundstück in diesem Jahr gefährdet wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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473,8 kB
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