Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-014
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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22.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die derzeit gültige Satzung wurde letztmalig im Januar 2005 in
vollem Umfang ausgefertigt und bekanntgemacht. Bis 2008 wurden jeweils nur
einzelnen Änderung neu beschlossen und öffentlich bekanntgemacht.
Daher wird mit dem vorliegenden Entwurf eine überarbeitete und
vollständige Fassung zur besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit
insbesondere für die Personensorgeberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.
Diese Fassung berücksichtigt:
1. die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene
Satzung der Stadt Grevesmühlen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom 03.01 2005 (OZ 01/2005),
2. die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene 1.
Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Änderung der Gebührensatzung für die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen
vom 21.02.2006 (OZ 02/2006).
Auf Passagen, die bisher auszugsweise aus dem
Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) aufgeführt waren, wurden im
vorliegenden Satzungsentwurf zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit mit einem
entsprechenden Quellenverweis verzichtet.
Die in diesem
Entwurf blau gekennzeichneten Änderungen heben
sprachliche Anpassungen an Rechtsvorschriften, Vereinfachungen und
Erläuterungen hervor.
Nach der
vollständigen Bezeichnung der Satzung in der Überschrift wurde die
zusammenfassende Kurzbezeichnung „Gebührensatzung KITA“
sprachgebräuchlich ergänzt.
Die
Bezeichnung/ der Begriff „Gebühr“ kehrt in allen aufgeführten
Paragraphen wieder. In kurzen, verständlichen Sätzen ist auf das Wesentliche
eingegangen bzw. ist erläutert worden.
Nach dem
Erlass dieser Satzung ist künftig mit der Anlage 1 lediglich die Höhe der
Benutzungsgebühren und der Anteil der Wohnsitzgemeinde neu festzulegen und
anschließend bekannt zu machen.
Für den
Mehrbedarf an Hortbetreuung in den Ferien/freibeweglichen Ferientagen unter
Punkt 4. der Anlage 1 schlägt die Verwaltung eine angemessene Elternbeteiligung
in Höhe von 50 von Hundert des kalkulierten Betrages vor.
Der § 6 für
Gastkinder ist neu in die Satzung aufgenommen
worden. Es soll dem Bedarf von Sorgeberechtigten entsprechen, die keinen
geförderten Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, jedoch manchmal eine
stundenweise Betreuung für ihr Kind benötigen z.B. für einen Arztbesuch,
Ämtergänge, Vorstellungsgespräche o. Ä..
Dieses
zusätzliche Betreuungsangebot erfolgt nur bei entsprechender Platz- und
Personalkapazität auf Anfrage von Sorgeberechtigten. Entscheidungsbefugnis und
Bearbeitung der Formalien für die Aufnahme der Gastkinder werden vereinfacht
und der Leiterin bzw. deren Stellvertretung übertragen.
Wegen der
fehlenden Platzförderung des Landes M-V, des Landkreises NWM und der
Wohnsitzgemeinde sind den Sorgeberechtigten neben dem Anteil der Eltern auch
die vorbezeichneten Anteile je Stunde anhand der festgelegten Entgelte für die
Kinderbetreuungsart (Krippe, Kindergarten, Hort) in Rechnung zu stellen.
Die
stundenweise Betreuung ist dadurch auch für den Einrichtungsträger attraktiv.
Zur Anlage 1 zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft
der Stadt Grevesmühlen vom …..:
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den
Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) wurden von der
Verwaltung die Platzkosten für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten
24 - 26“ in Grevesmühlen für die Betreuungsformen Krippe, Kindergarten
und Hort ab dem 1. April 2010 neu
kalkuliert. Die Kostenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt.
Die Entgeltverhandlungen mit dem zuständigen Landkreis NWM
erfolgen noch im März 2010. Die ausgereichten Anlagen sind daher als
Antragunterlagen zur Verhandlung zu werten. Entsprechend der
Verhandlungsergebnisse sind ggf. Überarbeitungen erforderlich, die der
Stadtvertretung entsprechend korrigiert vorgelegt werden.
Die Kosten aller drei Gebäude sind anteilig auf die Krippe,
den Kindergarten und Hort um zu legen. Im Vergleich zu den Basiskosten 2008
sind die Kosten 2010 in den Bereichen Personal, Sachkosten und
Investitionskosten angestiegen. Dies ist zurück
zu führen auf:
-
tariflichen
Erhöhungen und Anpassungen laut TvöD
-
Maßnahmen
der Altersteilzeit
-
Ausbau
des Gebäudes 26
In der Krippe haben sich die Gesamtplatzkosten verringert.
Dies ist auf die Erweiterung der Platzkapazität von 12 auf 20 Plätzen und damit
in Verbindung stehende Neueinstellung von jungen Fachkräften sowie nur
vereinzelten Mobilarergänzungen zurückzuführen.
Die Verwaltung empfiehlt in Verbindung mit der künftigen
finanziellen Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der
Kindertagesförderung für Kinder aus GVM bei den freien Trägern im Stadtgebiet
die Gebührensatzung KITA in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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645,7 kB
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