Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen bei den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet für den Kalkulationsraum ab 01.04.2010 bis 31.03.2011 gemäß der Variante 2 (hellblau, Anlage 3).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V vom 1. April 2004.

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises NWM wurden von der Stadt Grevesmühlen die Platzkosten für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24 – 26 in Grevesmühlen je Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) neu kalkuliert. Die Neukalkulationen waren erforderlich durch die Kapazitätserweiterung um 10 Krippenplätze im Haus Nr. 25 sowie dem Ausbau des Gebäudes Nr. 26 um 66 Hortplätze.

 

Wie bereits in den Vorjahren sind die Gesamtplatzkosten der Träger der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Grevesmühlen je Einrichtung und Betreuungsform unterschiedlich. Das bedeutet, dass sich innerhalb der Stadt Grevesmühlen nach der gesetzlichen Regelung die Eltern und die Stadt Grevesmühlen, als zuständige Wohnsitzgemeinde für Kinder mit Wohnsitz in Grevesmühlen, mit Beiträgen in unterschiedlichen Höhen an den Gesamtplatzkosten der Kindertageseinrichtungen beteiligen müssten.

Bisher hat die Stadtvertretung in Grevesmühlen eine einheitliche Erhebung von Elterngebühren durch die freiwillige Erhöhung ihres Wohnsitzgemeindeanteils über die gesetzliche Regelung und Absenkung des Elternanteils ermöglicht. Dadurch wurden die Eltern finanziell sehr entlastet.

Die gestützten Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit Jahren weit unter den Elternbeiträgen im Landkreis NWM und dem Raum Wismar.

Anlage 1 weist die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen für verschiedene Varianten aus.  

 

Punkt A weist die Höhe der Förderung für den 1. Kalkulationszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 wirksam bis 31.03.2010 (lila) „auslaufend“  aus.

 

Punkt B „künftig“ „Variante 1“ (gelb) weist die Höhe der Förderung für den 2.  Kalkulationszeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 wirksam ab 01.04.2010 bei Beibehaltung der Elternbeiträge von 2009 aus.

 

Unter Punkt C „künftig“ ist für den 2. Kalkulationszeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 eine „Variante 2“ (hellblau), die sich an dem Kita- Träger mit den geringsten Gesamtplatzkosten einer Betreuungsart (Krippe/ Kiga und GT/TZ) mit einer Kostenbeteiligung von je 50% der Stadt GVM und der Eltern orientiert mit einrichtungs- und platzbezogenen Zuschüssen der Stadt GVM dargestellt.

Dadurch musste sich bei den Krippenkosten GT an die DRK Kita „Die jungen Weltentdecker“ und TZ an die Kita der Diakonie „Am Ploggenseering“ orientiert werden. Bei den Kindergartenkosten erfolgte die Orientierung GT am Kindergarten „Spielgarten“ und TZ an die Kita der Diakonie „Am Ploggenseering“.

 

Eine Ausnahme bilden die Elternbeiträge für die Hortbetreuung. Als ein weiterer Anbieter hat der Förderhort in Grevesmühlen weit aus geringere Gesamtplatzkosten,

als die städtische Einrichtung. Dieser Hort befindet sich in der Förderschule.

Die beiden Hort- Betreuungsangebote (Rahmenbedingungen) sind nicht miteinander vergleichbar. Eindeutig hält die Stadt das qualitativ höhere Hortangebot vor.

 

Punkt D „künftig“ weist in „Variante 3“ (grün) die Höhe der Förderung für den 2.  Kalkulationszeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 mit gesetzlicher Kostenbeteiligung von je 50% der Stadt GVM und der Eltern mit einrichtungs- und platzbezogenen Zuschüssen der Stadt GVM aus. Diese Variante hätte unterschiedliche Elternbeiträge je Einrichtung zur Folge.

 

Alle Varianten sind mit den Anlagen 2 - 4 im Einzelnen detailliert mit einer entsprechenden Übersicht für die Kindertageseinrichtungen untersetzt. In Anlage 5 gibt eine Übersicht Auskunft über die Kostensteigerung für die Eltern je Variante.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung der freien Kita- Träger in der Stadt Grevesmühlen i.V.m. der Festlegung der Elternbeiträge für die städtische Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen anhand der Variante 2 (hellblau, Anlage 3) ab dem 1. April 2010 vorzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung sind die neuen Elternbeiträge den Betreuungsleistungen der Krippe, des Kindergartens und des Hortes durchaus angemessen. Die Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit Jahren weit unter den Elternbeiträgen im Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Raum Wismar.

 

Bedürftige Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages nach § 90 (3) SGB VIII beim zuständigen Jugendamt stellen (Kostenübernahme durch das Jugendamt) zu stellen.    Von der Verwaltung wird deshalb die Variante 2 favoritisiert und zur Beschlussfassung empfohlen.

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Anlagen

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