Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezuschussung freier Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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22.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, die finanzielle Beteiligung der Stadt
Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen
bei den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet für den
Kalkulationsraum ab 01.04.2010 bis 31.03.2011 gemäß der Variante 2 (hellblau,
Anlage 3).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist das
Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V vom 1. April 2004.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den
Vorgaben des Landkreises NWM wurden von der Stadt Grevesmühlen die Platzkosten
für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24
– 26 in Grevesmühlen je Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) neu
kalkuliert. Die Neukalkulationen waren erforderlich durch die
Kapazitätserweiterung um 10 Krippenplätze im Haus Nr. 25 sowie dem Ausbau des
Gebäudes Nr. 26 um 66 Hortplätze.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Gesamtplatzkosten der
Träger der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Grevesmühlen je Einrichtung
und Betreuungsform unterschiedlich. Das bedeutet, dass sich innerhalb der Stadt
Grevesmühlen nach der gesetzlichen Regelung die Eltern und die Stadt
Grevesmühlen, als zuständige Wohnsitzgemeinde für Kinder mit Wohnsitz in
Grevesmühlen, mit Beiträgen in unterschiedlichen Höhen an den Gesamtplatzkosten
der Kindertageseinrichtungen beteiligen müssten.
Bisher hat die Stadtvertretung in Grevesmühlen eine
einheitliche Erhebung von Elterngebühren durch die freiwillige Erhöhung ihres
Wohnsitzgemeindeanteils über die gesetzliche Regelung und Absenkung des
Elternanteils ermöglicht. Dadurch wurden die Eltern finanziell sehr entlastet.
Die gestützten Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen
seit Jahren weit unter den Elternbeiträgen im Landkreis NWM und dem Raum
Wismar.
Anlage 1 weist die finanzielle Beteiligung der Stadt
Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus Grevesmühlen
für verschiedene Varianten aus.
Punkt A weist die Höhe der Förderung für den 1.
Kalkulationszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 wirksam bis 31.03.2010
(lila) „auslaufend“ aus.
Punkt B „künftig“ „Variante 1“ (gelb)
weist die Höhe der Förderung für den 2.
Kalkulationszeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 wirksam ab 01.04.2010
bei Beibehaltung der Elternbeiträge von 2009 aus.
Unter Punkt C „künftig“ ist für den 2.
Kalkulationszeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 eine „Variante 2“ (hellblau), die sich an dem Kita- Träger
mit den geringsten Gesamtplatzkosten einer Betreuungsart (Krippe/ Kiga und
GT/TZ) mit einer Kostenbeteiligung von je 50% der Stadt GVM und der Eltern
orientiert mit einrichtungs- und platzbezogenen Zuschüssen der Stadt GVM
dargestellt.
Dadurch musste sich bei den Krippenkosten GT an die DRK Kita
„Die jungen Weltentdecker“ und TZ an die Kita der Diakonie
„Am Ploggenseering“ orientiert werden. Bei den Kindergartenkosten
erfolgte die Orientierung GT am Kindergarten „Spielgarten“ und TZ
an die Kita der Diakonie „Am Ploggenseering“.
Eine Ausnahme bilden die Elternbeiträge für die
Hortbetreuung. Als ein weiterer Anbieter hat der Förderhort in Grevesmühlen
weit aus geringere Gesamtplatzkosten,
als die städtische Einrichtung. Dieser Hort befindet sich in
der Förderschule.
Die beiden Hort- Betreuungsangebote (Rahmenbedingungen) sind
nicht miteinander vergleichbar. Eindeutig hält die Stadt das qualitativ höhere
Hortangebot vor.
Punkt D „künftig“ weist in „Variante 3“ (grün) die Höhe der Förderung für den
2. Kalkulationszeitraum vom 01.04.2010
bis 31.03.2011 mit gesetzlicher Kostenbeteiligung von je 50% der Stadt GVM und
der Eltern mit einrichtungs- und platzbezogenen Zuschüssen der Stadt GVM aus.
Diese Variante hätte unterschiedliche Elternbeiträge je Einrichtung zur Folge.
Alle Varianten sind mit den Anlagen 2 - 4 im Einzelnen
detailliert mit einer entsprechenden Übersicht für die Kindertageseinrichtungen
untersetzt. In Anlage 5 gibt eine Übersicht Auskunft über die Kostensteigerung
für die Eltern je Variante.
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung der freien Kita-
Träger in der Stadt Grevesmühlen i.V.m. der Festlegung der Elternbeiträge für
die städtische Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen anhand
der Variante 2 (hellblau, Anlage 3) ab dem 1. April 2010 vorzunehmen.
Aus Sicht der Verwaltung sind die neuen Elternbeiträge den Betreuungsleistungen
der Krippe, des Kindergartens und des Hortes durchaus angemessen. Die
Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit Jahren weit unter den
Elternbeiträgen im Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Raum Wismar.
Bedürftige Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf
Übernahme des Elternbeitrages nach § 90 (3) SGB VIII beim zuständigen Jugendamt
stellen (Kostenübernahme durch das Jugendamt) zu stellen. Von der Verwaltung wird deshalb die
Variante 2 favoritisiert und zur Beschlussfassung empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80 kB
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