Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleichsbetragserhebung für ausgewählte Grundstücke im Sanierungsgebiet "Altstadt"; Regelung der Freiwilligen Ablösevereinbarung i.S.v. § 154 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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25.02.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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22.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung
beschließt die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich VI
“Hinterstraße/A.-Bebel-Str./Lindenallee/Kuhhirtengang; Am
Gerberhof/Goethestraße; Bannowgang/Am Graben/Schradergang/Kleine
Seestraße/Große Seestraße“ und im Bereich V „Wismarsche
Straße/Großer Vogelsang/Kleiner Vogelsang“ flächendeckend vorzubereiten
und fordert die Verwaltung auf, mit den Eigentümern freiwillige
Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 BauGB abzuschließen.
Für die Ablösevereinbarungen dient als Grundlage die
grundstücksscharfen Wertermittlungen des öffentlich bestellten Sachverständigen
Herrn Prof. Schäfer, wobei auf die Berechnung einer Abzinsung in den Gutachten
verzichtet wird.
Im Ersatz und zur Vereinfachung wird folgende Abzinsung des
Ausgleichsbetrags vereinbart:
Datum des Vertrages Abzinsung
vom Ausgleichsbetrag
bis 30.09.2010 16,0
%
bis 30.09.2011 12,5
%
bis 30.09.2012 9,5 %
bis 30.09.2013 6,0 %
bis 30.09.2014 3,0 %
Die ausgewählten Grundstücke sind in Anlage 1 zum Beschluss
flurstücksscharf gekennzeichnet.
Nach dem 30.09.2014 erfolgte Vertragsabschlüsse im in Anlage
1 ausgewiesenen Teilbereich des Sanierungsgebiets „Altstadt“
beinhalten keine Abzinsung des ausgewiesenen Ausgleichsbetrags.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Grevesmühlen ist im Rahmen der Durchführung einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme i.S.v. § 136 BauGB verpflichtet, sanierungsbedingte
Wertsteigerungen als sog. Ausgleichsbeträge zu erheben. Betroffen hiervon sind
sämtliche Eigentümer von Grundstücken, die im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet „Altstadt“ belegen sind.
Das Land
Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt hierbei, vorrangig von der vorfristigen und
freiwilligen Ablösevereinbarung mit Eigentümern i.S.v. § 154 BauGB Gebrauch zu
machen. Dies hat den Vorteil für die Kommune, dass bei Abschluss dieser Vereinbarungen
auf Bescheidungen verzichtet werden kann und zudem kurzfristig dem kommunalen
Sondervermögen „Altstadt“ Investitionsmittel zur Verfügung stehen.
Für den
Eigentümer kann sich u.a. der Vorteil dieser freiwilligen Ablöse dadurch
ergeben, dass die Stadt im Falle des Abschlusses dieser Vereinbarung besondere
Abschläge gewährt. Die Beschlussvorlage beinhaltet eine gestaffelte
Abschlagsregelung, um damit einen Anreiz zur zügigen Zahlung der
Ausgleichsbeträge zu erreichen. Der maximale Abschlag i.H.v. 16 % liegt im
Rahmen der förderrechtlich grundsätzlich vom zuständigen Ministerium
akzeptierten Spanne bis zu 20 %.
Der
treuhänderische Sanierungsträger der Stadt wird in Vorbereitung der
Ausgleichsbetragserhebung Herrn Prof. Schäfer als vereidigten Sachverständigen
mit der Ermittlung des Neuordnungswertes und des Ausgleichsbetrages
beauftragen.
Für die Wertermittlung wird der beiliegend im Lageplan näher
ausgewiesene Bereich VI “
Hinterstraße/A.-Bebel-Str./Lindenallee/Kuhhirtengang; Am Gerberhof/Goethestraße;
Bannowgang/Am Graben/Schradergang/Kleine Seestraße/Große Seestraße“ und
Bereich V „Wismarsche Straße/Großer Vogelsang/Kleiner Vogelsang“
gewählt. In diesem Bereich der Stand ist die städtebauliche Sanierungsmaßnahme
als besonders weit einzustufen bzw. die Sanierungsziele sind absehbar
erreichbar.
Es ist
vorgesehen, bis 2014 diese o.g. Teilbereiche aus dem Sanierungsgebiet zu
entlassen. Zu diesem Zeitpunkt wären die Ausgleichsbeträge mittels
Bescheidungen zu erheben. Zu diesem Zeitpunkt sind demnach keine Abzinsungen
mehr möglich. Auch aus diesem Grunde erfolgt explizit für diesen Bereich eine
Staffelung der Abzinsung bis auf 0 % im Jahre 2014.
Für weitere
Teilbereiche, so der Blockbereich „Schäfergang, Gr. Vogelsang, Kleine
Voßstraße“ sowie die zur Bundesstraße gelegenen Grundstücke der
„Kleinen Voßstraße“, der „Großen Voßstraße“ , „Kleiner Vogelsang“,
„August-Bebel-Str.“ und Hinterstr. sowie Wismarsche Straße,
Kinogang und Sparkassenplatz sind bereits in den Vorjahren entsprechend dieser
Beschlussvorlage abgearbeitet worden. Dabei wurden mit Stand vom 31.12.2009
freiwillige Vereinbarungen i.H.v. 207.275 € abgeschlossen, die der
Stadtsanierung bereits zugeflossen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,9 kB
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