Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder eines Umlegungsausschusses für die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff Baugesetzbuch für den Bereich „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Verfasser:
- Herpich, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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25.02.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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22.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt:
1.
Für
die Durchführung der Umlegung wird nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird ein
Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss führt die Bezeichnung:
„Stadt Grevesmühlen- Umlegungsausschuss-„
2.
Als
Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter werden einzeln hiermit folgende
Personen bestimmt und für die Dauer des Umlegungsverfahrens „ Große
Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ eingesetzt:
Einzeln werden als
Umlegungsausschussmitglieder bestellt:
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Ja - |
Nein-Stimmen |
Enthaltung |
1. Umlegungsausschussvorsitzender Frau
Dagmar Philipp |
______ |
______ |
______ |
2.
als sachkundiges Mitglied für
Rechtsfragen |
______ |
______ |
______ |
3.
als sachkundiges Mitglied für
Bewertungsfragen |
______ |
______ |
______ |
4.
als Stadtvertreter |
______ |
______ |
______ |
5.
als Stadtvertreter |
______ |
______ |
______ |
2. Stellvertretende
Umlegungsausschussmitglieder
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Ja - |
Nein-Stimmen |
Stimm-Enthaltung |
6. als stellv. Umlegungsausschussvorsitzender Herr |
______ |
______ |
______ |
7.
als stellv. sachkundiges Mitglied
für Rechtsfragen |
______ |
______ |
______ |
8.
als stellv. sachkundiges Mitglied
für Bewertungsfragen |
______ |
______ |
______ |
9.
als stellv. Stadtvertreter |
______ |
______ |
______ |
10. als stellv. Stadtvertreter |
______ |
______ |
______ |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Umlegungsverfahren richtet
sich nach des Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) §§ 45 ff. In §
46 (1) BauGB beginnt die Umlegung mit der Anordnung und der Einleitung des
Umlegungsverfahrens. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Umlegungsverfahrens
nach § 46 (2) BauGB ist in der Landesverordnung über die Bildung von
Umlegungsausschüssen und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten
(Umlegungsausschusslandesverordnung - UmlALVO M-V) geregelt.
Danach
kann für die Durchführung einer Umlegung ein Umlegungsausschuss gebildet
werden. Der Umlegungsausschuss ist für die Einleitung und die Durchführung
des Umlegungsverfahrens nach §§ 47-79 BauGB verantwortlich. Die Stadt
Grevesmühlen ordnet die Umlegung durch einen gesonderten Beschluss nach § 46
Abs. 1 Satz 1 BauGB an.
Gemäß der
Umlegungsausschussverordnung besteht der Umlegungsausschuss aus dem
Vorsitzenden, zwei Fachmitgliedern und zwei weiteren Mitgliedern, die der
Stadtvertretung angehören. Für sie sind Stellvertreter zu wählen. Der
Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu
dessen Vertretung er gewählt wird. Die Arbeit aller Mitglieder und Stellvertreter
ist ehrenamtlich.
Der
Umlegungsausschuss wird gemäß § 1 Abs. 2 UmlALVO M-V für die Dauer des
Umlegungsverfahrens „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße,
Behrensgang“ bestellt.
