Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-043
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 01.12.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe "Löschwassersauganschluss für das Rückhaltebecken Upahl"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom
01.12.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.768,46 Euro für die
Haushaltsstelle „Ergänzung Trinkwassersystem“, Sachkonto
69000.960000.
Die
benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 1.768,46 Euro werden aus der
Haushaltsstelle „Unterhaltung Gemeindestraßen“, Sachkonto
63000.510000 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß
§ 39, Abs. 3 KV- M-V
Außerplanmäßige Ausgabe
Sachkonto 69000.960000 „Ergänzung
Trinkwassersystem“
hier: Löschwassersauganschluss für das
Rückhaltebecken Upahl
Gemäß § 39 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister
folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte
die außerplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 69000.960000 „Ergänzung
Trinkwassersystem“ in Höhe von 1.768,46 Euro.
Die
Dimensionierung der Wasserleitungen im Gewerbegebiet erfüllen die heutigen
Anforderungen nicht mehr. Der Brandschutz als Pflichtaufgabe der Gemeinde kann
nicht abgesichert werden. Darum sollen die vorhandenen Systeme ergänzt werden
(Druckerhöhungsstationen bzw. Neuverlegung von Leitungen).
Die Planung
(Kostenermittlung) sowie Baudurchführung obliegt dem Zweckverband Grevesmühlen.
In der
Haushaltsstelle 69000.960000 stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur
Verfügung. Nach Vorliegen der Schlussrechnung der Firma Feuerschutz Service
Starke vom 24.11.2009 werden 1.768,46 Euro benötigt, um die Rechnung begleichen
zu können.
Die benötigten
finanziellen Mittel werden aus nachfolgend aufgeführter Haushaltsstelle zur
Verfügung gestellt:
1.768,46 Euro Haushaltsstelle 63000.510000 „Unterhaltung
Gemeindestraßen“
Gemäß § 5 Abs. 2
der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister bei
außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro. Ein Beschluss
der Gemeindevertretung ist erforderlich.
Diese
Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.
