Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-041
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersuchen um das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kastahn, Flur 1, Flurstück 61/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung
erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB zum
vorliegenden Antrag der Bauherrengemeinschaft Bernhard Reemtsma auf Errichtung
und Betrieb einer Windenergieanlage am Standort Kastahn unter der Voraussetzung,
dass die Windenergieanlage durch die im Lageplan dargestellte geplante
alternative Zuwegung erschlossen wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bauherrengemeinschaft
Bernhard Reemtsma plant auf dem Grundstück in der Gemarkung Kastahn, Flur 1,
Flurstück 61/2 die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs
Enercon E 82 mit 78 m Nabenhöhe und 82 m Rotordurchmesser. Die Gesamthöhe
beträgt 119 m. Die Nennleistung der Anlage beträgt 2 MW.
Mit Schreiben vom 23.10.2009
(Posteingang: 27.10.09) ersuchte das Staatliche Amt für Umwelt und Natur
Schwerin als zuständige Genehmigungsbehörde die Gemeinde Upahl um ihr
gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Der Prüfumfang der Gemeinde
umfasst hierbei ausschließlich das Planungsrecht nach §§ 31, 33, 34 und 35
BauGB.
Die beantragte
Windenergieanlage befindet sich im Außenbereich, so dass sich die Zulässigkeit
des Vorhabens nach § 35 BauGB richtet.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
sind Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie
dienen, im Außenbereich privilegiert, wenn die Erschließung ausreichend
gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Eine Beeinträchtigung
öffentlicher Belange liegt insbesondere dann vor, wenn raumbedeutsame Vorhaben
den Zielen der Raumordnung widersprechen und das Vorhaben den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes widerspricht.
Die beantragte Anlage
befindet sich innerhalb des durch das Regionale Raumordnungsprogramm
Westmecklenburg ausgewiesenen Windeignungsgebietes, so dass das Vorhaben den
Zielen der Raumordnung entspricht.
Die hier in Rede stehende
Windenergieanlage befindet sich entsprechend der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde innerhalb des „Sondergebietes für
Windenergieanlagen“, so dass die Anlage zudem den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes entspricht. Die durch den Flächennutzungsplan
festgesetzte maximalen Bauhöhe (hier: 120 m) werden durch die beantragte Windenergieanlage
laut vorliegenden Antragsunterlagen eingehalten.
Der Antragsteller stellt im
Lageplan die geplante Zuwegung sowie eine alternativ geplante Zuwegung dar,
wobei die alternative Erschließung bevorzugt wird, da diese nicht durch die
Ortslage Kastahn führt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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773,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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