Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Geschäftsordnung der Stadt Grevesmühlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Dieser Entwurf einer Geschäftsordnung der Stadtvertretung Grevesmühlen ist das Ergebnis einer interfraktionellen Zusammenarbeit in Abstimmung mit der Stadtverwaltung.

Diese vollständige Überarbeitung der bisherigen Geschäftsordnung soll

 

  • der derzeitigen Rechtslage entsprechen
  • so viel wie nötig aber so wenig wie möglich regeln
  • Klarheit dort schaffen, wo es erforderlich ist
  • sich durch eine moderne Verwaltungssprache auszeichnen
  • die Arbeit der Stadtvertretung erleichtern
  • für interessierte Bürgerinnen und Bürger verständlich sein
  • den Datenschutz berücksichtigen

 

Die Systematik der bisherigen Geschäftsordnung ist im wesentlichen beibehalten.

 

Statt der bisher den Ton der Geschäftsordnung prägenden Imperativs (Befehlsform) wird der Indikativ (Wirklichkeitsform) verwandt.

 

Änderungen und Ergänzungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung (seit 01.01.1999) sind in der vorgelegten Geschäftsordnung rot dargestellt und werden wie folgt begründet:

 

§ 1 Abs. 1 und 2

Es wird klargestellt, welche grundlegenden Arbeitsunterlagen die Stadtvertreter erhalten und die sachkundigen Einwohner erhalten können.

 

§ 3 Abs. 4

Hier sind die sachkundigen Einwohner angesprochen.

Das Recht der Teilnahme wird zunächst als Zuhörer gewährt,

mit Rederecht, wenn die Stadtvertretung zustimmt.

Damit wird auch dem Stellungsunterschied zwischen gewähltem Vertreter und sachkundigen Einwohner Rechnung getragen.

 

§ 5

Der gesamte § 5 ist inhaltlich präziser definiert. Zusätzlich sind Belange zum Datenschutz aufgenommen.

 

§ 6

Tagesordnung und Sitzungsablauf sind zusammengeführt.

 

§ 6 Abs. 1

Eingefügt sind Belange des Datenschutzes.

 

§ 6 Abs. 3

 

                        und

Die Tagesordnung ist ergänzt um die Punkte

b) – Bericht des Stadtpräsidenten …….

j)  -  nichtöffentliche Informationen und Anfragen des  

       Bürgermeisters und der Stadtvertreter

 

§ 7

Die ehemals bestehende Regelung zur persönlichen Bemerkung ist vollständig entfallen.

 

§ 7 Abs. 2

Das in  29 (7) Satz 2 Kommunalverfassung M-V verankerte jederzeitige Rederecht des Bürgermeisters wird klargestellt.

 

 

 

§ 7 Abs 3

Ist redaktionell unformuliert.

 

§ 9 Abs. 1

Die Aussage, welche Mehrheit für einen Beschluss erforderlich ist, sagt der Stadtpräsident nur für den Fall an, dass die Mehrheit aller verlangt wird. Ansonsten kann davon ausgegangen werden, dass die einfache Mehrheit ausreicht

 

§ 10

Der gesamte Komplex Wahlen ist klarstellend definiert.

 

§ 11

Der Punkt – Fraktionen und Zählgemeinschaften – passt in der Systematik besser an diese Stelle.

 

§ 14 Abs. 1

Hier wurden Belange zum Datenschutz ergänzt.

 

§ 15 Abs. 1

Die Ladungsfrist für Ausschüsse sollte auch an dieser Stelle zugeordnet sein.

 

        Abs. 7

Hier ist die Informationspflicht des Bürgermeisters an den Hauptausschuss über wichtige Schwerpunkte, die demnächst in den Ausschüssen beraten werden, vorgegeben.

 

§ 16

Dieser Punkt Datenschutz wurde völlig neu aufgenommen

 

 

 

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 




 

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