Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-060
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Gromm
- Verfasser:
- Frau Steffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.09.2009
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01.12.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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14.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Dieser
Entwurf einer Geschäftsordnung der Stadtvertretung Grevesmühlen ist das
Ergebnis einer interfraktionellen Zusammenarbeit in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung.
Diese
vollständige Überarbeitung der bisherigen Geschäftsordnung soll
- der derzeitigen
Rechtslage entsprechen
- so viel wie nötig aber
so wenig wie möglich regeln
- Klarheit dort
schaffen, wo es erforderlich ist
- sich durch eine
moderne Verwaltungssprache auszeichnen
- die Arbeit der
Stadtvertretung erleichtern
- für interessierte
Bürgerinnen und Bürger verständlich sein
- den Datenschutz
berücksichtigen
Die
Systematik der bisherigen Geschäftsordnung ist im wesentlichen beibehalten.
Statt
der bisher den Ton der Geschäftsordnung prägenden Imperativs (Befehlsform) wird
der Indikativ (Wirklichkeitsform) verwandt.
Änderungen
und Ergänzungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung (seit 01.01.1999)
sind in der vorgelegten Geschäftsordnung rot dargestellt und werden wie folgt
begründet:
§ 1 Abs. 1 und 2 |
Es wird klargestellt, welche grundlegenden
Arbeitsunterlagen die Stadtvertreter erhalten und die sachkundigen Einwohner
erhalten können. |
§ 3 Abs. 4 |
Hier sind die sachkundigen Einwohner angesprochen. Das Recht der Teilnahme wird zunächst als Zuhörer
gewährt, mit Rederecht, wenn die Stadtvertretung zustimmt. Damit wird auch dem Stellungsunterschied zwischen gewähltem
Vertreter und sachkundigen Einwohner Rechnung getragen. |
§ 5 |
Der gesamte § 5 ist inhaltlich präziser definiert.
Zusätzlich sind Belange zum Datenschutz aufgenommen. |
§ 6 |
Tagesordnung und Sitzungsablauf sind
zusammengeführt. |
§ 6 Abs. 1 |
Eingefügt sind Belange des Datenschutzes. |
§ 6 Abs. 3 und |
Die Tagesordnung ist ergänzt um die Punkte b) – Bericht des Stadtpräsidenten
……. j) - nichtöffentliche Informationen und Anfragen
des
Bürgermeisters und der Stadtvertreter |
§ 7 |
Die ehemals bestehende Regelung zur persönlichen
Bemerkung ist vollständig entfallen. |
§ 7 Abs. 2 |
Das in 29
(7) Satz 2 Kommunalverfassung M-V verankerte jederzeitige Rederecht des
Bürgermeisters wird klargestellt. |
§ 7 Abs 3 |
Ist redaktionell unformuliert. |
§ 9 Abs. 1 |
Die Aussage, welche Mehrheit für einen Beschluss
erforderlich ist, sagt der Stadtpräsident nur für den Fall an, dass die
Mehrheit aller verlangt wird. Ansonsten kann davon ausgegangen werden, dass
die einfache Mehrheit ausreicht |
§ 10 |
Der gesamte Komplex Wahlen ist klarstellend
definiert. |
§ 11 |
Der Punkt – Fraktionen und
Zählgemeinschaften – passt in der Systematik besser an diese Stelle. |
§ 14 Abs. 1 |
Hier wurden Belange zum Datenschutz ergänzt. |
§ 15 Abs. 1 |
Die Ladungsfrist für Ausschüsse sollte auch an
dieser Stelle zugeordnet sein. |
Abs.
7 |
Hier ist die Informationspflicht des Bürgermeisters
an den Hauptausschuss über wichtige Schwerpunkte, die demnächst in den
Ausschüssen beraten werden, vorgegeben. |
§ 16 |
Dieser Punkt Datenschutz wurde völlig neu
aufgenommen |
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf
Leitbilder |
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Leitbild 1 |
Leitbild 2 |
Leitbild 3 |
Leitbild 4 |
Leitbild 5 |
Leitbild 6 |
Leitbild 7 |
Leitbild 8 |
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