Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-088
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Grevesmühlen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 "Wohnbebauung Karl-Marx-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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30.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.12.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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14.12.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Die Stadtvertretung der
Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung
Karl-Marx-Straße“.
2.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Karl-Marx-Straße, südlich des
Amtsgerichts und grenzt im Süden und im Westen an vorhandene dem Wohnen
dienende Bebauung an.
3.
Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine
Wohnbebauung. Vorgesehen ist die Errichtung von 78 WE in mehrgeschossigen
Gebäuden. Straßenbegleitend zur Karl-Marx-Straße sind länger gestreckte Gebäude
vorgesehen. Im hinteren Bereich des Grundstücks sind Stadtvillen vorgesehen.
Etwa 42 WE sind als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ vorgesehen.
4.
Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
aufgestellt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ein Umweltbericht sind
nicht erforderlich. Die Flächen werden wieder nutzbar gemacht.
5.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind
auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses mit den dargestellten
Planungszielen frühzeitig in Anlehnung an § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Grevesmühlen hat den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes behandelt
und den Beschluss am 05.10.2009 gefasst, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufzustellen.
Um
das Verfahren zu beginnen, wird der Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich ist den beigefügten
Unterlagen zu entnehmen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit
sind mit den Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes frühzeitig zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener
Frist zu geben.
Das
Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Es handelt sich um einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung. Somit ist eine Prüfung der Umweltbelange
und eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung nicht erforderlich.
Information
zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder |
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Leitbild
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8 |
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Grevesmühlen,
die wachsende Stadt Projekt 19: Entwicklung
des ehemaligen Gewerbestandortes „Diamant“ zum Wohnstandort Priorität: gering |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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184,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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559,5 kB
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