Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-480

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dem anliegenden Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB für den Neubau von Photovoltaikanlagen im OT Degtow zu zustimmen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird die Eröffnung des B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage 1).

Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Zur Realisierung der PV-Anlage des Vorhabenträgers ist eine Überplanung der Fläche durch einen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Der Antragssteller wird mit dem Eigentümer der Fläche einen Vertrag zur Sicherung der Fläche schließen und die Kosten des Verfahrens tragen. Entsprechende Nachweise werden nachgereicht.

 

Auf Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...