Vorlage öffentlich - VO/04GV/2009-028
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablösung eines Kommunaldarlehens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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09.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Mallentin hat 1994 ein Modernisierungsdarlehen
für das Objekt Dorfstraße 14-16 in Mallentin über ursprünglich 192.000 DM (entspricht
98.168,05 Euro) aufgenommen. Der
Zinssatz beträgt aktuell 2,00 %. Nach 5 tilgungsfreien Jahren und zwei Jahren
mit einer Tilgung von 1% beträgt der
aktuelle Tilgungssatz 2%. Gemäß Darlehensvertrag kann das LFI den Zins- und
Tilgungssatz ab 30.09.2009 bis zur kapitalmarktüblichen Höhe anheben. Bislang
liegt noch keine entsprechende Mitteilung des LFI vor. Es handelt sich um ein
Annuitätendarlehen, dessen Restschuld zum 30.11.2009 insgesamt 71.157,42 Euro
betragen wird. Hinzu kommen die für den Zeitraum vom 30.09. bis 30.11. fälligen
Zinsen.
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit
dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich
ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.
Die Gemeindevertretung hat bereits im Januar empfohlen, über
den Haushalt 2009 das Darlehen aus dem Rücklagenbestand vollständig abzulösen. Nach Auskunft des LFI ist eine Ablösung ohne
Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
Die Zinskonditionen für Kommunaldarlehen dieser
Größenordnung liegen aktuell bei ca.
4,5%. Die Zinsersparnis bei Anpassung der Annuität und einer Verkürzung
der Restlaufzeit auf 10 Jahre beträgt bei Ablösung rund 18.800 Euro. Eine
Tagegeldanlage des in gleicher Höhe in der Rücklage befindlichen Betrages von 71.150
Euro (unter Berücksichtigung, dass hieraus gemäß Tilgungsplan die planmäßige
Tilgung zu leisten wäre) würde nach aktuellen Konditionen (ca. 1,2%) über die
Restlaufzeit des Darlehens ca. 5.000 Euro bringen. Demnach verbleibt der Gemeinde, wenn sie das Geld aus der Rücklage zur
Ablösung verwendet, ein Vorteil von ca. 13.800 Euro. Hinzu kommen
Verwaltungskosten des LFI (0,5%) von ca. 2.000 Euro.
Die Ablösung wurde bereits im Haushaltsplan 2009 (Haushaltsstelle
9100.9710) berücksichtigt, die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Schlüsselzuweisungen,
die in der Rücklage angespart wurden und zu diesem Zwecke zu verwenden sind.
