Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-432
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitende Untersuchung "Wohnpark am Ploggensee"
Hier: Überarbeiteter Endbericht und Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Verfasser:
- Bichbäumer, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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04.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.03.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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29.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wohnpark am Ploggenseering“
hat die Stadt Grevesmühlen die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen des
Gebietes nach §141 BauGB in Auftrag gegeben. Der Beschluss zur Einleitung der
vorbereitenden Untersuchungen wurde einstimmig in der Stadtvertretersitzung am
09.12.2019 gefasst und mit Veröffentlichung am 13.11.2020 bekannt gegeben.
Der erste Beschluss über die Vorbereitende Untersuchung wurde am 14.12.2020 gefasst.
Aufgrund der Rücksprache mit den zuständigen Akteuren des Ministeriums am 20.01.2021 wurden Änderungen der VU notwendig. Diese wurden in die aktuelle Fassung eingearbeitet.
Mit der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB wurden die
Grundlage geschaffen, in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden und perspektivisch
Städtebauförderungsmittel vor Ort einsetzen zu können. Die Stadt Grevesmühlen stellt sich
somit der Herausforderung den „Wohnpark am Ploggenseering“ in den kommenden Jahren
zukunftsfähig zu entwickeln.
Die vorbereitenden Untersuchungen sind als Ist-Analyse des Bestandes zu verstehen und
identifizieren städtebauliche Missstände. Im hieraus abgeleiteten Erneuerungskonzept
werden darüber hinaus Leitlinien, Entwicklungsziele und Maßnahmen in einen integrierten
Zusammenhang gestellt, die im weiteren Umsetzungsverlauf konkretisiert werden.
Um dieses Vorhaben gesamtheitlich betrachten und umsetzen zu können, wird im Anschluss
an die Beschlussfassung der vorbereitenden Untersuchungen ein Antrag zur Aufnahme in
ein Städtebauförderungsprogramm angestrebt.
Hintergrund und Grundlagen für vorbereitende Untersuchungen nach BauGB
Die rechtlichen Grundlagen der Sanierung ergeben sich aus dem Besonderen
Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB). Für die vorbereitenden Untersuchungen
gelten insbesondere §§ 140, 141 BauGB. Aus diesen wird die förmliche Festlegung eines
Gebietes zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme abgeleitet.
Grundlage für die Abgrenzung eines möglichen Sanierungsgebietes sind die im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen festgestellten Funktionsmängel und städtebaulichen
Missstände. Die Abgrenzung ist so gewählt, dass sich die durchzuführenden Maßnahmen
zweckmäßig und innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens durchführen lassen.
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU)
Im Rahmen der VU wurde überprüft, ob städtebauliche Missstände im Sinne des § 136
BauGB im Untersuchungsgebiet vorliegen. Dabei konnten sowohl Substanzmängel nach §
136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB als auch Funktionsschwächen nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr.
2 BauGB festgestellt werden.
Zur Behebung der dargelegten funktionalen und substanziellen Schwächen und unter
Beteiligung der Öffentlichkeit und Akteure vor Ort wurde im Weiteren ein
Erneuerungskonzept aufgestellt und 7 Leitlinien sowie 18 Entwicklungsziele formuliert. Das
Erneuerungskonzept stellt den strategischen Handlungsrahmen der zukünftigen Entwicklung
dar.
Zur Behebung der Funktions- und Substanzschwächen und zur Erreichung der Ziele der
Sanierung im „Wohnpark am Ploggenseering“, Stadt Grevesmühlen sind sowohl Ordnungs-
als auch Baumaßnahmen notwendig.
Diese beabsichtigen im Wesentlichen den Erhalt des Bestandes durch Modernisierung und
Instandsetzung der Wohngebäude, Erneuerung der Erschließungsanlagen sowie
Qualifizierung der vorhandenen Bildungseinrichtungen. Durch die geplanten Maßnahmen ist
nicht von einer Erhöhung der Bodenwerte auszugehen. Für die Umsetzung der Bau- und
Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet sind keine gemeindlichen Grunderwerbe
notwendig. Aus diesem Grund werden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
der §§ 152-156 a BauGB für die Durchführung der Gesamtmaßnahme „Wohnpark am
Ploggenseering“ Stadt Grevesmühlen als nicht erforderlich angesehen. Ein Ausschluss
dieser Vorschriften wird die Durchführung der Sanierung nicht erschweren.
In Abwägung der vorgefundenen Mängel und Missstände, Notwendigkeiten zur
Durchführung einer Sanierungsmaßnahme wird vorgeschlagen, dass der Bereich des
Untersuchungsgebiets für die Umsetzung der Sanierung als förmliches Sanierungsgebiet im
vereinfachten Verfahren festgelegt wird.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme „Wohnpark am Ploggenseering“ Stadt
Grevesmühlen, liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse, da sie der Behebung der
Substanz- und Funktionsmängel sowie der Verbesserung der städtebaulichen Gestalt, der
Erhöhung der Funktionsfähigkeit und der Attraktivität des Ortes dient.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Aufgabenträger
Während der gesamten Bearbeitungszeit wurden regelmäßig Gespräche mit dem
Bürgermeister und der Stadtverwaltung geführt. Es wurden mehrere
Lenkungsgruppensitzungen mit Mitgliedern aus Verwaltung, Politik und den
Wohnungsbaugenossenschaften als Großeigentümern im Gebiet durchgeführt. Die
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene wurden gemäß § 137 BauGB frühzeitig
beteiligt. Die Information und Beteiligung erfolgte über Flyer und Pressemitteilungen
öffentliche Sitzungen sowie eine digitale online-Umfrage.
Gem. § 139 BauGB erfolgte im November 2020 eine Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) bei der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme. Die eingegangenen
Stellungnahmen stehen den Entwicklungen nicht entgegen. Sie wurden abgewogen und in
den Bericht integriert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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595,7 kB
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16
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465,9 kB
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17
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498,6 kB
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18
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19
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704,6 kB
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20
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625,1 kB
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21
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(wie Dokument)
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500,1 kB
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