Vorlage öffentlich - VO/14GV/2021-275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben für den Neubau einer Garagenanlage für die Feuerwehr in Mallentin wird bestätigt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Baumaßnahme “Dorfplatz Mallentin“ musste die alte Unterstellmöglichkeit weichen. Da die FW-Technik derzeitig im Gemeindegebiet verteilt untergebracht ist, war eine schnelle neue Lösung gefragt. Um einen Neubau voranzutreiben sollte ein Planungsbüro trotz vorläufiger HH-Führung mit den Planungen für eine neue Garagenanlage beauftragt werden. Hierfür musste eine Entscheidung über die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel getroffen werden.

Da zum Zeitpunkt der erforderlichen Entscheidung keine Gemeindevertretersitzung angesetzt war und coronabedingt nicht absehbar war wann die nächste Sitzung stattfinden kann, hat der Bürgermeister gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern folgende Eilentscheidung getroffen:

„Für den Neubau einer Garagenanlage am Feuerwehrwehrgerätehaus in Mallentin wurde festgelegt, dass für die erforderlichen Auftragsvergaben, außerplanmäßige Mittel in Höhe von 106.000,00 € bereitgestellt werden.“

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal entscheidet der Bürgermeister über außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 6.000 €. Da die außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben über dieser Wertgrenze liegen, bedarf diese Eilentscheidung der Genehmigung der Gemeindevertretung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 552.09600000-055 (Ausbau Mallentiner Graben – Hochwaserschutz). Die Maßnahme sollte nur unter Gewährung von Fördermitteln realisiert werden. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber stehen für das Jahr 2021 für diese Maßnahme jedoch keine Fördermittel in Aussicht. Daher steht der geplante Eigenanteil in Höhe von 106.000,00 € als Deckung zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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