Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers

 

Cornell Barfuß

Am Lustgarten 17

23936 Grevesmühlen

 

auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB für den Neubau von Betriebs- sowie Wohngebäuden eines nicht störenden Gewerbebetriebes in Grevesmühlen, Gebhartstraße 9, zu zustimmen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage).

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt.

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller wird den Nachweis als Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie über die Zahlungsfähigkeit erbringen. Die Übernahme der aller anfallenden Kosten muss diesbzgl. noch zugesichert werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Grevesmühlen entstehen keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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