08.02.2021 - 14 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Diskussion und der Abstimmung teil.

 

Herr Schulz merkt an, dass vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorbereitende Untersuchungen zur Bebaubarkeit des Grundstücks erfolgen sollten.

 

Herr Krohn teilt mit, dass das B-Plan Verfahren durch den Eigentümer selbst in die Wege geleitet wurde, um die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.

 

Herr Reppenhagen berichtet, dass der Eigentümer schon seit Jahren versucht das Grundstück zu bebauen. Ein Gutachten wurde bereits in Auftrag gegeben.

 

Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage).

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt.

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller wird den Nachweis als Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie über die Zahlungsfähigkeit erbringen. Die Übernahme der aller anfallenden Kosten muss diesbzgl. noch zugesichert werden.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers

 

Cornell Barfuß

Am Lustgarten 17

23936 Grevesmühlen

 

auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB für den Neubau von Betriebs- sowie Wohngebäuden eines nicht störenden Gewerbebetriebes in Grevesmühlen, Gebhartstraße 9, zu zustimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Schiffner weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage