Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-398
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Brigitte Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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18.01.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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26.01.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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08.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 kB
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