08.02.2021 - 7 Annahme von Spenden für das Jahr 2020

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister bittet darum, den Spendenzweck für das Wasserspiel in der August-Bebel-Straße zu streichen. Hier besteht noch Klärungsbedarf, ob und wie eine Spendenbescheinigung erfolgen kann.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.       

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden lt. beiliegender Übersicht für das Jahr 2020.                 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage