Vorlage öffentlich - VO/06GV/2009-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.

 

In die nun vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 05. August 2005 vorgenommen.

Diese sind im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2                   Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.

 

§ 3 Abs. 1        Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine „Kann“-Bestimmung umgewandelt.

 

§ 4 Abs. 4        Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.

 

§ 6 Abs. 2       

       Punkt 1:    Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)

 

§ 6 Abs. 2-5     Die Wertgrenzen für die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters wurden der in den Gemeinden allgemein gängigen Praxis angepasst. Hierdurch wird eine Verringerung der Notwendigkeit von Eilentscheidungen des Bürgermeisters erreicht; in der Folge auch eine Verringerung der Bestätigungen dieser Eilentscheidungen durch die Gemeindevertretung. Folgende konkrete Änderungen der Wertgrenzen wurden vorgenommen:

HS  alt                         Entwurf HS neu

§ 6 Abs. 2 Punkt 2: überplanm. Ausgaben                 10 % der HHSt.                       5.000

                                                                                    max. 3.000

                               außerplanm. Ausgaben                           600                              2.000

§ 6 Abs. 2 Punkt 3 Belastung von Grundstücken                   600                              1.000

                               Darlehen                                             11.000                            10.000

                               Kreditaufnahme                                  52.000                            50.000

                 Punkt 4  Bürgschaften u. ä.                                3.000                              5.000

§ 6 Abs. 3               Vergabe nach VOB                               6.000                            25.000

                               Neuaufnahme HOAI                                     -                               3.000

§ 6 Abs. 5               Erklärungen (= einfache

                               Unterschriftsbefugnis)                          3.000                              5.000

                               Erklärungen vor Gericht                        3.000                              5.000

 

§ 8 Abs. 1        Die Bezugsquelle der öffentlichen Bekanntmachungen wurde angepasst.

 

§ 8 Abs. 3        Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.

 

 

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