Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers

 

Dipl.-Ing. Kerstin Lederer

Grüner Weg 6

23936 Grevesmühlen

 

auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB für den Neubau von Wohnhäusern in Grevesmühlen, Pfaffenhufe 6, zu zustimmen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage).

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Wohnen“ dargestellt.

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller wird den Nachweis als Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie über die Zahlungsfähigkeit erbringen. Die Übernahme der aller anfallenden Kosten wurde zugesichert.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.


 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Vorhabenträger hat sich laut Antrag vom 11.11.2016 zur Übernahme sämtlicher anfallender Kosten verpflichtet. Somit entstehen für die Stadt Grevesmühlen keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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