Vorlage öffentlich - VO/11GV/2020-213
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Anpassung der Bewertungsrichtlinie und der Inventurrichtlinie bzgl. der Behandlung von GWG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Maassen
- Verfasser:
- Maaßen, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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02.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Wertgrenze für die Erfassung von geringwertigen Vermögensgegenständen (GWG) auf 400 bis 1.000 EUR festzusetzen. Für diese Vermögensgegenstände wird eine Inventarnummer (Barcodeetikett) vergeben und beklebt. Weiterhin stimmt die Gemeindevertretung diesbezüglich der Änderung der Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens in der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen in der Fassung vom 27.07.2012 (Bewertungsrichtlinie – BewertR_GVM) und der 1. Änderung der Inventurrichtlinie für die Stadt Grevesmühlen, das Amt Grevesmühlen-Land und die amtsangehörigen Gemeinden in der Fassung vom 29.01.2007 zu und folgt somit der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in einer seiner vorangegangenen Sitzungen bereits intensiv über das Thema Inventar diskutiert und insbesondere eine Überprüfung der Wertgrenzen für GWG im Hinblick auf eine wirtschaftliche Haushaltsführung empfohlen. Diese Wertgrenze beträgt aktuell 60 -1.000 Euro netto.
Daraufhin hat die Verwaltung anhand der Buchungen der vergangenen Jahre eine Überprüfung vorgenommen und mit den Bürgermeistern, insbesondere der größeren Gemeinden, abgestimmt, ab welchem Wert die geringwertigen Vermögensgegenstände zukünftig aufzunehmen bzw. zu bilanzieren sind.
Gegenstände unterhalb der Wertgrenze von 400 EUR netto (aktuell 60 EUR netto) werden direkt als Aufwand/ laufende Auszahlung im Jahr des Zugangs gebucht. Innerhalb der Wertgrenze von 400- 1000 EUR netto werden die Gegenstände als Investition behandelt und in das Inventar aufgenommen; mit einer Inventarnummer (Barcodeetikett) versehen, sowie über eine Schnittstelle in die Anlagenbuchhaltung gebucht.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt eine Vollabschreibung auf 1 Euro je Vermögensgegenstand mit anschließender In-Abgang-Stellung, im Ergebnishaushalt/ der Ergebnisrechnung wird die Vollabschreibung in der Kontenart 53801 ausgewiesen (Anschaffungskosten abzüglich 1 EUR) und ein Verlust (in Höhe von 1 EUR) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens im Konto 5651 gebucht. Im Finanzhaushalt erfolgt eine Buchung als investive Auszahlung in der Kontenart 785.
Die Anpassung erfolgt über eine Änderung der „Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens in der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen“ und einer Änderung der Inventurrichtlinie.
Die Beschlussfassung der Stadt, des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden sollte hinsichtlich der Wertgrenze und der Verfahrensweise einheitlich erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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(wie Dokument)
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60,9 kB
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