Vorlage öffentlich - VO/09GV/2009-032
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswahlkriterien bei Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Testorf-Steinfort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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22.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der 1993 zwischen der Gemeinde und
der E.ON edis (seinerzeit HEVAG) geschlossene Konzessionsvertrag über die Stromversorgung
läuft am 31.12.2012 aus.
Der Energieversorger ist mit dem Vorschlag an den
Bürgermeister herangetreten, den Vertrag vorzeitig zu verlängern. Ein entsprechender Beschluss wurde durch die
Gemeindevertretung am 07.05.2009 gefasst. Daraufhin hat sie von der E.ON edis
ein Sonderkündigungsrecht erhalten und anschließend eine entsprechende
Mitteilung zur vorfristigen Beendigung des aktuellen Vertrages und der
Beabsichtigung, einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren
abschließen zu wollen, im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines solchen Wegenutzungs-
bzw. Konzessionsvertrages mit der Gemeinde interessiert sind, wurden
aufgefordert, ihr Interesse schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft
Grevesmühlen zu bekunden.
Innerhalb dieser Frist haben zwei Bewerber, darunter die
E.ON edis, ihr Interesse bekundet.
Sofern sich mehrere Unternehmen
bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von
Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe
öffentlich bekannt machen.
Ablaufplan:
- Bekanntmachung im
Bundesanzeiger: 07.07.2009,
- Interessenbekundungen: bis 3
Monate ab Tag der Veröffentlichung (06.10.2009),
- Festlegung der Vertragsinhalte
und Bewertungskriterien für die Angebote und Abstimmung mit den Gemeindevertretung
(spätestens bis vor Angebotsabgabe beider Bewerber)
- Vorbereitung eines
Vertragsentwurfes
- Verfahrensbrief an Bewerber
einschließlich Vertragsentwurf und Netzunterlagen
- Angebotsabgabefrist 2 Monate nach Eingang Verfahrensbrief
- Auswahl- und Verhandlungsverfahren
- Beschluss Gemeindevertretung
- Abschluss Konzessionsvertrag
- Veröffentlichung der
Entscheidung
Die Auswahlkriterien, nach denen die kommunalen
Entscheidungen zu treffen sind, sind gesetzlicherseits nicht vorgegeben. Die
Kommunen sind daher grundsätzlich frei, wen sie als Vertragspartner auswählen,
haben aber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind die
Grundregeln des EG-Vertrages und damit die Grundsätze der Gleichheit,
Nichtdiskriminierung und Transparenz im Allgemeinen und das Verbot der
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.
Für den Abschluss und die Verlängerung von
Konzessionsverträgen ist die Gemeindevertretung zuständig. Um diese
Entscheidung diskriminierungsfrei und somit nicht angreifbar herbeiführen zu
können, wird empfohlen, bereits vor dem eigentlichen Auswahlverfahren die
Auswahlkriterien festzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13 B
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