Vorlage öffentlich - VO/04GV/2009-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin für den nördlichen Bereich der Ortslage Schmachthagen.

2.      Der Bereich umfasst die in der Anlage dargestellten Flächen. Es handelt sich um den Bereich nördlich in der Ortslage Schmachthagen, nördlich der in Ost-West-Richtung verlaufenden Straße zum ehemaligen Gutshaus. Die Flächen sind in der beigefügten Anlage dargestellt.

3.      Die Planungsziele bestehen in:

-          Anpassung der Planungsziele des Flächennutzungsplanes an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4. Die Gemeinde Mallentin stellt die Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dar, da eine Gemischte Nutzung nicht mehr absehbar ist.

-          Darüber hinaus werden zusätzlich die nördlich gelegenen Flächen, die auch als Gemischte Bauflächen dargestellt sind, jedoch Wohngebäude enthalten, als Wohnbauflächen berücksichtigt.

4.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung wird darauf verwiesen, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit bereits erfolgt ist.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Mallentin hatte bereits für die landwirtschaftlichen Anlagen südlich von Mallentin zur Errichtung eines Bioenergieparks den Aufstellungsbeschluss am 05.02.2007 für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser wird hiermit für ungültig erklärt. Eine Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss ist bisher auch nicht erfolgt. Das Verfahren wurde durch den Vorhabenträger nicht weiter fortgeführt. 

 

Die Gemeinde Mallentin hat in der Sitzung am 01.12.2008 den Beschluss über die Aufstellung und den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet in Schmachthagen gefasst.

Es wurde der Beschluss gefasst, parallel den Flächennutzungsplan zu ändern. Erste Verfahrensschritte, wie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden bereits durchgeführt. Dies erfolgte parallel zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4.

 

Zur formalen Klarstellung wird hier der Aufstellungsbeschluss für den die Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 gefasst.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Antragsteller / Vorhabenträger hat sich mit Schreiben vom 23.10.2008 verpflichtet  sämtliche anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Planes Nr.4 zu übernehmen, so dass der Gemeinde keine finanziellen Aufwendungen entstehen.

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