Vorlage öffentlich - VO/04GV/2009-030
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens in der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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09.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wesentlicher Bestandteil des reformierten kommunalen
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens ist die kommunale Bilanz. Vorbereitend
für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen für die Stadt Grevesmühlen, das Amt Grevesmühlen
– Land und die amtsangehörigen Gemeinden ist eine vollständige Erfassung
und Bewertung des Vermögens erforderlich. Die flächendeckende Bewertung und in
Folge auch die Berücksichtigung von Abschreibungen soll insbesondere dazu
dienen, die in der Gemeinde vorhandenen Ressourcen und deren Verbrauch zu dokumentieren
(Ressourcenverbrauchskonzept). Sie entspricht damit einem Kerngedanken des
reformierten
Rechnungswesens und unterscheidet sich wesentlich vom
kameralen System, welches lediglich Zahlungsströme abbildet.
Die Bewertungsrichtlinie soll sicherstellen, dass sowohl
Inventur, Erfassung und Bewertung für die einzelnen Bilanzpositionen nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, auf Basis der gesetzlichen Grundlagen
und, dort wo seitens des Gesetzgebers Ausgestaltungsmöglichkeiten gewährt
werden, in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einheitlich erfolgen.
Sie fasst sowohl die Vorgaben aus der Landesgesetzgebung und den verschiedenen
untergesetzlichen Regelungen wie auch die durch die Kommunen selbst
festzulegenden Regelungen zusammen.
Die Richtlinie wird laufend angepasst, soweit sich neuere
Erkenntnisse oder Änderungen in den Vorgaben des Gesetzgebers ergeben.
Die Lenkungsgruppe zur Einführung des NKHR in der
Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen hat der vorliegenden Bewertungsrichtlinie
am 03.03.2008 zugestimmt. Sie wird den einzelnen Gemeindevertretungen zur
Kenntnis gegeben, da sie wesentliche Auswirkungen auf die Bilanz der jeweiligen
Gemeinde hat.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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710,4 kB
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