Vorlage öffentlich - VO/05GV/2009-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung der Baumaßnahme „Bürgerhaus Plüschow, 3. BA: Erdgeschossausbau“ gemäß beiliegender Kostenschätzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag sowie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat über die Fortführung der Baumaßnahme am 06.10.2009 beraten und die Empfehlung für umseitigen Beschluss gegeben.

 

Parallel zu den Fördermöglichkeiten hat die Verwaltung die Möglichkeit einer Kreditaufnahme im Rahmen des KfW-Programms „Kommunal investieren“ geprüft. Allerdings ist eine Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme fraglich, da der Haushalt der Gemeinde keinen ausreichenden freien Finanzspielraum ausweist, um den Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus der Neuverschuldung nachzukommen. Kreditaufnahmen werden seitens der Kämmerei zudem nur für solche Objekte empfohlen, bei denen durch Mieten, Beiträge, Benutzungsgebühren oder ähnliche Einnahmen die Kreditverpflichtungen gegenfinanziert werden.

 

Der Gesamtumfang der anstehenden Baumaßnahme (3.BA) beläuft sich gemäß beiliegender Kostenplanung/Leistungsverzeichnis auf 201.400 Euro.

 

Im Haushaltsplan 2009 sind folgende Beträge veranschlagt:

 

            76000.940000             Bürger- und Veranstaltungshaus 2.BA: 371.000,00 Euro

                                                bereits gebucht:                                       83.690,00 Euro

                                                bereits beauftragt:                                               65.300,00 Euro

                                                verfügbar:                                                         222.010,00 Euro

 

            76000.361000             Zuweisungen/Zuschüsse vom Land EFRE          237.400,00 Euro

                                                Abruf (auf 83.690,00 Euro)                                57.445,00 Euro

                                                Offen                                                                179.955,00 Euro

 

Ein Eigenanteil von weiteren 42.055 Euro (222.010 Euro ./. 179.955 Euro) ist somit bereits über den Haushaltsplan 2009 abgesichert. Da im letzten kameralen Jahr vor der Doppik-Umstellung keine Haushaltsreste gebildet werden dürfen, fließt der Eigenanteil zum Jahresende in die Rücklage und die Beträge sind im Haushaltsplan 2010 neu anzusetzen. Sollten die Fördermittel nicht oder nicht in der veranschlagten Höhe bewilligt werden, wäre dieser Anteil zusätzlich aus der Rücklage zu entnehmen.

 

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2009 wird die allgemeine Rücklage zum 31.12.2009 voraussichtlich 374.800 Euro betragen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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